Pressemitteilung | Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)

Warum ein selbständiger Buchhalter oder Bilanzbuchhalter nicht uneingeschränkt mit dem Begriff „Buchhaltung“ werben darf / b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter fordert, Werbevorschriften und Berufsrecht endlich an die Praxis anzupassen

(Berlin) - Ende Januar 2008 wird das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz voraussichtlich im Bundestag verabschiedet werden. Allerdings sieht auch diese Novelle keine befriedigende Lösung für den Berufsstand selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter vor. „In keinem anderen europäischen Land ist der Markt der Buchhaltungsdienstleistungen so rigide reguliert wie in Deutschland“, kritisiert der b.b.h. in seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss die derzeitige Situation.

So ist es einem selbständigen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter nicht erlaubt, ohne Einschränkung für Buchhaltungen zu werben. Das Steuerberatungsgesetz schreibt vor, dass jeweils die erlaubten Tätigkeiten im Einzelnen aufzulisten sind. Ohne diesen Zusatz drohen regelmäßig kostenintensive Abmahnungen von den Steuerberaterkammern.

Die Steuerberaterkammern und Steuerberaterverbände verteidigen ihr Monopol mit Pathos und Einschüchterung. Dabei wird aber bewusst verschwiegen, dass in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft das Buchhaltungswesen weitgehend liberalisiert ist. Dort führt mehr Wettbewerb zu niedrigeren Preisen und zugleich zu mehr Qualität.

Andere regulierte Branchen sind dagegen in Bewegung: Zum Beispiel sieht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz vor, dass auch Nichtanwälte künftig rechtsberatende Tätigkeiten ausüben dürfen, sofern diese als Nebenleistung zur nicht-rechtsberatenden Hauptleistung anzusehen sind. Die Apotheker müssen gar um ihre jahrzehntelangen Exklusivrechte fürchten, wenn der Europäische Gerichtshof das Fremdbesitzverbot in Kürze kippt.

Warum aber sollen die Steuerberater ihre Standesprivilegien immer noch behalten? Die letzte Möglichkeit, kurzfristig eine Liberalisierung der Buchhaltungsdienstleistungen durchzusetzen, ist am 16. Januar 2008. An diesem Tag findet eine öffentliche Anhörung zum 8. Steuerberatungsänderungsgesetz statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit Kronenstr. 19, 10117 Berlin Telefon: () , Telefax: () 20912940

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