Warnung des Bayerischen Justizministeriums als Ablenkungsmanöver vom Protest gegen die unzureichende Vergütung der Ärzte
(Hannover) - Wenn die notarielle Entgegennahme von Austritterklärungen aus einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gegen Recht und Gesetz verstoßen soll, so betrifft dies auch ganz grundsätzlich Niedersächsische Interessen, so der Vorsitzende des Niedersächsischen Hartmannbundes Dr. med. Bernd Lücke.
Die Auffassung des Bayerischen Justizministeriums, dass die Aktion der Hausärzte gegen geltendes Sozialrecht verstoße, zeigt, wie weit sich unser Gesundheitssystem in Richtung der ehemaligen DDR entwickelt hat.
Scheinbar sieht die Bayerische Staatsregierung den niedergelassenen Arzt nicht mehr als freien Beruf, sondern als "Staatsbeamten", der keine Rechte mehr hat. Dies zeigt allein die Ignoranz gegenüber der Tatsache, dass das Sozialgesetzbuch V ausdrücklich die Möglichkeit vorsehe, dass Ärzte die Zulassung auch kollektiv zurückgeben können. Der Protest gegen die unzureichende Vergütung der niedergelassenen Ärzte ist also völlig gerechtfertigt.
Dieser Protest diene im Übrigen auch den Patienten, denn derzeit sei die Situation für Hausärzte dermaßen schlecht, dass nur noch jede zweite frei werdende Arztpraxis auch neu zu besetzen sei. Es gibt mittlerweile "arztfreie Regionen" in Deutschland, so Lücke. Wenn die bayerische Staatsregierung vorgezogenen Wahlkampf betreibt, dann doch bitte im Interesse der Patienten. Im Interesse der Patienten sei es, dass den steigenden Patientenzahlen auch das Geld folge. In Niedersachsen sei der Anteil für ärztliche Behandlung in den vergangenen Jahren von ca. 18 Prozent auf 15 Prozent der Gesamtausgaben zurückgegangen, bei massiv steigenden Patientenzahlen. Mehr Arbeit für weniger Geld: davon haben alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland die Nase voll, so Lücke.
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