Warnstreiks in der Süßwarenindustrie unverhältnismäßig und unbegründet
(Bonn) - Trotz wirtschaftlich extrem angespannter Situation in den überwiegend mittelständischen Unternehmen aufgrund stark gestiegener Rohstoff- und Energiekosten, haben die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde für die nationalen Entgelttarifverhandlungen für die Süßwarenindustrie am 15. Mai kräftige Lohnsteigerungen in zwei Stufen und eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.500,- Euro angeboten.
Das Angebot der Arbeitgeber vom 15.05.2023:
Inflationsausgleichsprämien im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 1.000,- Euro netto. Weitere Inflationsausgleichsprämien im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 500,- Euro netto, Anhebung der Entgelte für alle Entgeltgruppen im Jahr 2023 um einen Festbetrag in Höhe von 125,- Euro. Weitere Erhöhung der Entgelte für alle Entgeltgruppen um einen Festbetrag in Höhe von 100,- Euro im Jahr 2024, Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren von insgesamt 100,- Euro. Laufzeit des Tarifvertrages 24 Monate.
In der Summe bedeutet dieses Angebot: 1.500,- Euro Einmalbeträge netto, Entgelterhöhungen in Höhe von 225,- Euro brutto; diese entsprechen am Beispiel Nordrhein-Westfalen 6,66 Prozent im Eckentgelt (Facharbeiter) und in einer unteren Lohngruppe zum Beispiel B 9,53 Prozent.
Ungeachtet dieses Angebotes und weiterer konstruktiver Gespräche hat die Gewerkschaft die Verhandlungen einseitig abgebrochen und zu flächendeckenden Warnstreiks im Juni 2023 aufgerufen.
Die Arbeitgeber halten diese Warnstreiks für unverhältnismäßig und unbegründet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI)
Solveig Schneider, Leiterin Kommunikation
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