Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Warnstreiks an Berliner Kliniken für einen Personalentlastungstarifvertrag sind verfehlt und völlig inakzeptabel

(Berlin) - ver.di ruft wider besseres Wissen zu Warnstreiks bei Vivantes und Charité auf, um diese jeweils zu Tarifverhandlungen zur Personalbemessung zu zwingen/VKA fordert sofortige Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen

Die Gewerkschaft ver.di rief am gestrigen 7. Juli 2021 in den großen kommunalen Krankenhäusern Berlins, der Charité und Vivantes, zu Warnstreiks auf. Mit diesen Warnstreiks möchte ver.di die beiden Häuser zu Tarifverhandlungen zwingen, um Regelungen zur Personalbemessung bzw. zur Entlastung in beiden Unternehmen zu erreichen. ver.di ist bekannt, dass diese Forderungen aus satzungsrechtlichen Gründen nicht erfüllt werden können. Denn die Verhandlungskompetenz liegt ausschließlich bei der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in den Bundesländern (KAV) und der Tarifvertragspartei des TVöD. Dass ver.di wider besseres Wissen zu Warnstreiks aufruft, verurteilt die VKA aufs Schärfste.

Dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der VKA: "Seit 1949 ist die VKA auf Bundesebene für das Führen von Tarifverhandlungen zuständig. Dieses Mandat der VKA betrifft alle tarifvertraglichen Regelungen für die Beschäftigten der kommunalen Krankenhäuser; auch etwaige Tarifverträge im Zusammenhang mit Regelungen zur Personalbemessung. Weder die betroffenen Häuser selbst noch der KAV Berlin können auf dieser Grundlage Tarifverhandlungen zur Personalbemessung bzw. zur Entlastung führen. ver.di ist dies sehr wohl bekannt. Durch den Aufruf zum Warnstreik will ver.di das Unmögliche durchsetzen und ignoriert dabei wissentlich die innerverbandlichen Regelungen und Beschlüsse ihres Sozialpartners."

Zugleich ruft ver.di zu Warnstreiks auf, um für die Beschäftigten der Vivantes-Tochtergesellschaften und der Labor Berlin GmbH eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu erreichen.

Hierzu Niklas Benrath: "Diese Art der Rosinenpickerei, wonach ver.di sich anscheinend nach Lust und Laune aussucht, wo eine Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband und die Tarifbindung an die Tarifverträge der VKA passt, ist absolut inakzeptabel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ver.di die Mitgliedschaft von Charité und Vivantes im KAV Berlin und die damit einhergehenden Zuständigkeiten der VKA auf der einen Seite komplett ignoriert, auf der anderen Seite aber akzeptiert, indem für Beschäftigte eine Bezahlung nach dem von der VKA abgeschlossenen TVöD gefordert wird. Dem Ganzen setzt ver.di nun mit der Streikankündigung die Krone auf. Das zeugt weder von sozialpartnerschaftlicher Wertschätzung noch von der ehrlichen Absicht, eine Lösung herbeizuführen. Auf die VKA ist ver.di noch nie zu diesem Thema zugegangen. Ich fordere ver.di auf, die Arbeitskampfmaßnahmen zu unterlassen!"

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,3 Millionen Beschäftigten.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Leipziger Str. 51, 10117 Berlin Telefon: 030 2096994-0, Fax: 030 2096994-99

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