Wansleben: Reformchancen vertan / Neues Berufsbildungsgesetz bleibt hinter Möglichkeiten zurück
(Berlin) - Das neue Berufsbildungsgesetz lässt nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) wichtige Reformchancen ungenutzt und befördert nicht den Pakt für Ausbildung. Es ist unverständlich, dass Bundesregierung und Wirtschaft einen gemeinsamen Pakt für mehr Ausbildung schließen, aber die begleitende, große Gesetzesreform die Unternehmen kaum unterstützt, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat. Insbesondere Ausbildungshemmnisse wie die fehlenden Spielräume bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung seien nicht aus dem Weg geräumt worden. Eine Differenzierung der Vergütungen nach Branche, Region und Unternehmen hätte die unternehmerische Entscheidung mehr auszubilden, erleichtert. Wansleben vermisst auch die konsequente Einführung von gestuften Ausbildungen, die leistungsschwächere Lehrstellenbewerber besser unterstützt hätte.
Der Rechtsanspruch von Vollzeitschülern auf Zulassung zur IHK-Prüfung gefährde die betriebliche Ausbildung. Der Praxisschock für Jugendliche, die eine schulische Maßnahme und keine Ausbildung im Betrieb absolvieren, sei vorprogrammiert - wenn denn überhaupt der Übergang ins Berufsleben gelinge. Wansleben: Wir riskieren, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland in ähnliche Höhen schnellt wie in Finnland oder Frankreich beides Länder mit schulischen Ausbildungen.
Immerhin seien schlimmere Forderungen wie die Vermischung von Berufsschul- und IHK-Abschlussnoten erfolgreich abgewehrt worden. Wansleben wertete es als positiv, dass die Probezeit am Beginn eines Ausbildungsverhältnisses von drei auf vier Monate erhöht werde. Unternehmen wie Jugendliche bekämen so die Möglichkeit, sich gegenseitig besser kennen zu lernen. Ein Fortschritt sei es, dass Jugendliche künftig Ausbildungsabschnitte in Europa leichter absolvieren könnten. Gut sei auch, dass die Unternehmen jetzt endlich Sicherheit darüber hätten, dass das Gesetz am 1. April in Kraft trete. Es sei nicht zuletzt ein Erfolg der Opposition im Bundestag, dass ein langwieriges Vermittlungsverfahren vermieden werden konnte.
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