Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Waldeigentümer warnen vor Waldbrandgefahr

(Berlin) - Höchste Waldbrandgefahrenstufe in Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen / Von der Marwitz: Waldbrand wirft Waldumbau um Jahrzehnte zurück / Regeln beachten: Kein Feuer machen, keinen Müll entsorgen, Rauchverbot

Angesichts der aktuellen Hitzewelle in Deutschland warnt Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW - Die Waldeigentümer, vor der Waldbrandgefahr. Der Deutsche Wetterdienst hat bereits für weite Teile Brandenburgs, für Teile von Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen die Waldbrandgefahrenstufe 4 bis 5 ausgerufen. Im vergangenen Jahr 2019 gab es 1.523 Waldbrände, die eine Fläche von rund 2.711 Hektar zerstört haben. Die meisten Brände (1.057) wurden im Privat- und Körperschaftswald gezählt.

"Waldbrände können Menschenleben und Tiere gefährden", sagte von der Marwitz, "darüber hinaus werfen sie den Waldumbau um Jahrzehnte zurück". Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei die Bedeutung des Waldes als Erholungsort noch einmal gestiegen. "Die Waldbesucher sollten zurzeit besonders vorsichtig sein, da Böden und Unterholz trocken sind", sagte der Präsident. "Bereits ein Funke reicht, um einen schweren Brand zu entfachen."

Darüber hinaus machte von der Marwitz deutlich, dass ein Wald, der durch einen Brand beschädigt oder vernichtet wurde, nicht zu ersetzen sei. "Wälder wachsen über Generationen. Daher braucht es viele Jahrzehnte, bis ein zerstörter Wald wieder nachgewachsen ist." Auch werden die vielfältigen Bemühungen, die nach zwei Dürrejahren in die Wiederbewaldung getätigt wurden, in kürzester Zeit zerstört.

Häufig sind Waldbrände auf leichtsinniges Verhalten zurückzuführen. Daher solle darauf geachtet werden, beim Spaziergang durch den Wald selbst keinen Brand zu verursachen. Dazu zähle, keinen Müll im Wald zu entsorgen, das Rauchverbot zu beachten, keine Zigaretten aus dem Fenster zu werfen oder das Auto nicht im Wald oder in Waldnähe zu parken. Der Katalysator kann bereits ein Feuer entfachen.

Der AGDW-Präsident verweist an dieser Stelle auf Gesetze und Regeln, die im Wald gültig sind. So darf nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen gegrillt werden. Weiterhin muss bei Feuerstellen außerhalb des Waldes ein Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW) Larissa Schulz-Trieglaff, Pressesprecherin Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Fax: (030) 31807-924

NEWS TEILEN: