Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Waldeigentümer warnen vor erhöhter Waldbrandgefahr / Höchste Waldbrandgefahrenstufe in Brandenburg und Bayern / Waldbrand gefährdet Menschenleben und Existenz von Forstbetrieben / Regeln beachten: Kein Feuer machen, Rauchverbot beachten

(Berlin) - In Teilen Bayerns und im Südosten Brandenburgs hat der Deutsche Wetterdienst in dieser Woche die höchste Waldbrandgefahrenstufe ausgerufen. In weiten Teilen Deutschlands, vor allem im Süden, im mittleren und östlichen Teil, gilt außerdem bereits Stufe 4. "Angesichts anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen sollten Waldbesucher besonders vorsichtig sein", sagte Alexander Zeihe, Hauptgeschäftsführer der AGDW - Die Waldeigentümer. "Waldbrände gefährden sowohl Menschenleben wie auch die Existenz von Waldbauern und privaten Forstbetrieben." Zeihe wies darauf hin, dass ein Wald, der durch einen Brand beschädigt oder vernichtet wurde, nicht zu ersetzen ist. "Wälder wachsen über Generationen. Daher braucht es viele Jahrzehnte, bis ein zerstörter Wald wieder nachgewachsen ist."

Ein großer Teil der Waldbrände ist auf leichtsinniges Verhalten oder sogar Brandstiftung zurückzuführen. Allein in Brandenburg wird bei den 101 Bränden, die im Zeitraum zwischen März und Juni registriert wurden, vermehrt von Brandstiftung als Ursache ausgegangen. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesverband der Waldeigentümer die Waldbesucher darauf hin, in Tagen anhaltender Trockenheit besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen. So solle darauf geachtet werden, beim Spaziergang durch den Wald selbst keinen Brand zu verursachen und etwa Zigaretten zuhause zu lassen.

Der Hauptgeschäftsführer der AGDW - Die Waldeigentümer machte bei dieser Gelegenheit deutlich, dass auch im Wald Gesetze und Regeln gelten. Dazu zählt, dass man ein Grillfeuer nur an offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen entzünden darf und danach das Feuer ständig kontrollieren muss. Bei offenem Feuer außerhalb des Waldes muss man einen Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand einhalten. Und ganz wichtig: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt bundesweit in allen Wäldern absolutes Rauchverbot. Zeihe: "Wer sich an diese Regeln hält, riskiert keinen Waldbrand."

Außerdem solle man in diesen Tagen besonders aufmerksam sein und sofort reagieren, wenn der Ansatz eines Brandes entdeckt wird. Dann muss sofort die Feuerwehr alarmiert werden. Alexander Zeihe nennt die Punkte, die die Feuerwehr zur Einschätzung der Lage unbedingt wissen muss: "Nach dem 112-Wählen kommt es auf präzise Antworten auf vier Fragen an: Wo brennt es? Brennen Böden oder Bäume? Sind Menschen oder Gebäude in Gefahr? Von welcher Stelle aus wird angerufen?" Ist die Feuerwehr an der Brandstelle angekommen, wird sie von ortskundigem Forstpersonal unterstützt.

Waldbrandgefahrenindex:

http://www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW) Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807-923, Fax: (030) 31807-924

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