Wahlrechtrechtsreform bietet Chance für mehr Frauen im Bundestag
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform 2023 grundsätzlich bestätigt. Besonders hervorzuheben ist, dass das Bundesverfassungsgericht die zweitstimmenabhängige Zuteilung der Direktmandate und damit die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate für verfassungsgemäß erklärt hat. Elke Ferner, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats (DF), sagt dazu:
"Der Gesetzgeber hat beim Wahlrecht einen großen Gestaltungsspielraum, den er mit der Wahlrechtsreform verfassungsgemäß wahrgenommen hat. Dieser Spielraum muss auch genutzt werden, um den Frauenanteil im Deutschen Bundestag zu steigern und den Verfassungsauftrag zur Durchsetzung der Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG) zu erfüllen. Der eindeutige Verfassungsauftrag ist ein zentraler Kern des Grundgesetzes. Eine verfassungsgemäße Paritätsregelung im Wahlrecht ist nach sorgfältiger Abwägung des Gleichstellungsgebots mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Parteienfreiheit möglich, wenn der politische Wille vorhanden ist. Der DF fordert, eine entsprechende Regelung noch in dieser Legislaturperiode mit Wirkung spätestens für die Bundestagswahl 2029 auf den Weg zu bringen. Ein Wahlrecht mit Paritätsregelung muss sicherstellen, dass sowohl Listen- als auch Direktmandate in Zukunft paritätisch besetzt werden. Hierfür wurden in der Wahlrechtskommission mehrere Vorschläge gemacht."
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