Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Wahloption für Rentner ab 1. April: Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung?

(Berlin) – Ab 1. April diesen Jahres werden viele der bislang freiwillig versicherten Rentner nach neuer Rechtslage automatisch zu Pflichtversicherten. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Die Neuregelung sei grundsätzlich begrüßenswert, da sie die teilweise bestehende Zweiklassengesellschaft bei den Krankenversicherungen im Alter aufhebe und in den meisten Fällen zu einer Beitragsentlastung der Versicherten führe. Jedoch könne die Regelung im Einzelfall auch zu einer Mehrbelastung führen, so der vzbv. Nach dem Gesetz können die Betroffenen - auch noch über den 1. April hinaus – wählen, ob Sie freiwillig versichert bleiben oder sich der Pflichtversicherung anschließen. Die Verbraucherzentralen haben ein Informationsblatt zur Neuregelung erstellt, das in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich ist.

Hintergrund: Mit dem neuen Gesetz (10. SGB V-Änderungsgesetz) soll die bestehende Ungleichbehandlung von Versicherten der „Krankenversicherung der Rentner“ (mit ihren grundsätzlichen Beitragsvorteilen) und von freiwillig versicherten Rentnern aufgehoben werden. Durch eine Entschärfung der Aufnahmekriterien der Pflichtversicherung steht diese ab dem 01. April 2002 nun weitaus mehr Rentnern offen. Viele Rentner, die bislang freiwillig versichert sind, erhalten demnach nun die Option zum Wechsel in die Krankenversicherung der Rentner.

Die Verbraucherverbände weisen auf die vielfältigen individuellen Kriterien hin, die bei einer Entscheidung zu berücksichtigen sind. Nicht immer sei ein Wechsel in die Pflichtversicherung die bessere und kostengünstigere Alternative. Daher empfiehlt der vzbv den Verbrauchern, sich an ihre Krankenkasse zu wenden und beide Varianten – Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung – rechnerisch überprüfen und sich die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern zu lassen. Der vzbv bedauert in diesem Zusammenhang, dass die bestehende Beratungspflicht der Krankenkassen im Hinblick auf diese einmalige und schwierige Entscheidung nicht explizit im neuen Gesetz verankert wurde.

Um den Betroffenen einen Überblick zu verschaffen und ihnen ihre Entscheidung zu erleichtern, haben die Verbraucherzentralen eine Kurzinformation zur Thematik erarbeitet. Diese ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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