Wahlkampf in Berlin zu Lasten der Bauarbeiten an den Straßen
(Berlin) - Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Bausenator sorgten jüngst für heillose Verwirrung im Hinblick auf die Durchführung von Straßen- oder Autobahnbauvorhaben und ließen sich dabei nach Auffassung der Fachgruppe 3 der Baukammer Berlin zu Fehlentscheidungen hinreißen.
Der Widerruf der Meldung zum Baustopp der Verlängerung der Stadtautobahn BAB A 100 zur Frankfurter Allee und des Weiterbaus der Bundesstraße B 101 war deshalb dringend geboten. Sämtliche in Berlin befindliche Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen liegen im Hoheitsgebiet des Bundes. Folglich hat ausschließlich der Bund für die Neubau-, Erneuerungs- oder Reparaturkosten aufzukommen. Das Land Berlin kommt lediglich für die Kosten der erforderlichen Anschlussstellen auf. Durch einen Baustopp der genannten Bauvorhaben gibt es keine Einsparungen für den Landeshaushalt Berlins.
An anderer Stelle hingegen entstehen dem Land Berlin Kosten und Einnahmenverluste. Teilabschnitte der seit langem dringend notwendigen Instandsetzung der Bundesautobahn BAB A 111 im Tunnel Tegel Ortskern sollen nicht durchgeführt werden, weil sich die Bauarbeiten bis zu 2 Monate nach den Sommerferien ausdehnen würden und sich dadurch außerhalb der Ferien einstellende Verkehrseinschränkungen negativ im Sinne eines Wahlkampfes machen würden. Die rund 1,6 Mio. DM teure Teilmaßnahme sollte im Zwei-Schichtbetrieb vorgenommen werden, um die Bauzeit gering zu halten.
Zusammen mit der Verkehrsbehörde wurde hier ein gutes Verkehrskonzept erarbeitet: Während der Bauarbeiten nach den Ferien sollten je Fahrtrichtung zwei lediglich eingeengte Fahrspuren aufrecht erhalten bleiben, was nur geringfügige Staus zu Folge gehabt hätte. Durch eine Verschiebung der Bauarbeiten in die nächsten Jahre verkürzen sich die Bauzeiten nicht, die Verkehrseinschränkungen verändern sich ebenfalls nicht. Hingegen können sich die vorhandenen Schäden verschlimmern, was zu einer Verteuerung der Instandsetzungskosten führen würde.
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