Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Wärmeplanungsgesetz: Gesetz gibt wichtige Impulse, weitere Verbesserungen notwendig

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf für das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

"Die Wärmeplanung ist für Kommunen, für Bürgerinnen und Bürger und die Energieversorgungsunternehmen die zentrale Planungshilfe, um die Wärmewende effizient und effektiv umzusetzen. Sie setzt den Rahmen für die künftig verfügbaren Infrastrukturen, dem Rückgrat der zukünftigen, klimaneutralen Wärmeversorgung. Es ist daher erfreulich, dass die Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der gegenüber zuvor bekannt gewordenen Entwürfen einige entscheidende Verbesserungen enthält. Der nun vorliegende Entwurf stellt im Großen und Ganzen eine praktikable Grundlage für die Umsetzung der Wärmewende vor Ort dar.

Positiv ist insbesondere, dass mit dem Wärmeplanungsgesetz nun eine Wärmewende für alle Kommunen vorangebracht wird. Die Möglichkeit für kleinere Kommunen unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden, ist der richtige Schritt hin zu mehr Pragmatismus. Wichtig ist hierbei jedoch, dass es keinen Unterschied zwischen großen und kleinen Kommunen bei der Förderung für die Wärmeplanung gibt.

Richtig ist auch, dass das ursprünglich angedachte Zwischenziel von 50 Prozent Erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetz auf 30 Prozent reduziert wurde. Dies macht die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärme für die Fernwärmenetzbetreiber praktikabler, ohne das eigentliche Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung im Jahr 2045 aus den Augen zu verlieren. Meilensteine und Zwischenziele dürfen den Vierklang aus Netzausbau, Dekarbonisierung der Wärme, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz nicht gefährden.

Kritisch sehen wir, dass im Referentenentwurf weiterhin der Einsatz von Biomasse begrenzt wird. In Wärmenetzen mit einer Länge von 20 Kilometern bis 50 Kilometern auf maximal 25 Prozent und darüber hinaus auf maximal 15 Prozent. Regional verfügbare Biomasse kann in vielen Gebieten eine wichtige Rolle für die Wärmeplanung spielen. Gerade in bestimmten ländlichen Gebieten bietet sich ein Einsatz der verschiedenen Formen der Biomasse an. Bei weiterem Bestand dieser Begrenzung werden etliche bestehende, aber auch künftige Wärmekonzepte in nicht urbanen Bereichen nicht umsetzungsfähig. Zudem sollte die Dekarbonisierung der Wärmenetze stärker vom Staat gefördert werden, zum Beispiel über einer Erhöhung der Fördermittel im Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Die für das Jahr 2024 geplanten 800 Millionen Euro reichen bei weitem nicht aus.

Leider haben sich auch die Fristen für die Vorlage einer Wärmeplanung im aktuellen Gesetzentwurf nun um ein halbes Jahr verkürzt. Das sehen wir kritisch. Für etliche Kommunen ist jeder Monat notwendig, damit die Wärmplanung sauber durchgeführt werden kann. Daher sollten die ursprünglichen Fristen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres beibehalten werden.

Ganz zentral ist im weiteren Gesetzgebungsverfahren die enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes mit dem parallel noch in der parlamentarischen Beratung stehenden GEG. Das Zusammenspiel der Regelungen in den beiden Gesetzen ist genaustens zu prüfen. Das gilt insbesondere mit Blick auf Gasnetze. Während im Wärmeplanungsgesetz nun richtigerweise die Kategorie "Wasserstoffnetzgebiet" als mögliches Wärmeversorgungsgebiet eingeführt wurde, sind die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze im GEG noch immer kaum umsetzbar für die Netzbetreiber. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung bzw. Errichtung eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Hier braucht es noch Anpassungen."

Quelle und Kontaktadresse:
(BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Julia Löffelholz, Pressereferentin Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Fax: (030) 300199-3900

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