Wärmeplanung: VKU im Dialog mit Minister Habeck und Ministerin Geywitz
(Berlin) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz haben sich am Montag mit Interessenvertretern zum Austausch über Stand und Herausforderungen der Wärmeplanung getroffen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), nahm an der Auftaktveranstaltung "Stakeholderdialog Wärmeplanung" teil und vertrat in einer Podiumsdiskussion zentrale Positionen und Forderungen:
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
"Das Wärmeplanungsgesetz unterstützen wir aus voller Überzeugung, weil Kommunen mit dem Instrument der Wärmeplanung die technisch und wirtschaftlich am besten geeignete Heiz-Lösung für jede einzelne Straße entwickeln können. Wichtig ist, dass wir nun in die Umsetzung kommen. Dafür benötigen wir Planungssicherheit und Investitionsanreize, damit wir bis 2045 auch wirklich mit erneuerbarem Strom, Fernwärme und grünen Gasen klimaneutral heizen können.
Branchenübergreifend setzen wir uns für eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes über 2026 hinaus ein. Das KWKG ist elementar für den Fernwärmeausbau und den Umbau der Wärmeinfrastruktur.
Das Förderprogramm des Bundes BEW (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) ist gut, aber nicht auskömmlich finanziert. Für den Ausbau der Fernwärme benötigen wir mindestens 3 Milliarden Euro jährlich bis Mitte der 30 Jahre, um die geplanten Ziele erreichen zu können.
Wo Wärmepumpen die Lösung der Wahl darstellen, müssen die Stromverteilnetze ausgebaut werden. Dafür brauchen wir eine Regulierung, die den Netzausbau nicht nur ermöglicht, sondern auch gezielt anreizt.
Wir gehen aktuell davon aus, dass Teile der Gasinfrastruktur auch künftig benötigt werden, um zum Beispiel einen Teil der bisherigen Industrie- und Gewerbekunden mit grünem Gas zu versorgen, die nicht auf Strom oder Fernwärme ausweichen können. Deshalb brauchen wir für die Gasnetze angepasste Regeln, um sie auf grüne Gase wie Wasserstoff umrüsten zu können. Für die Stränge, die wir stilllegen müssen, braucht es ebenfalls neue Regeln und ein Kompensationskonto, auch Stilllegen kostet.
Auch eine Anpassung der Wärmelieferverordnung ist dringend notwendig, um gewerbliche Wärmelieferung praktikabel zu machen. Zudem muss die Diskriminierung der Fernwärme gegenüber der Eigenversorgung im Mietwohnungsmarkt durch die Wärmelieferverordnung beendet werden. Konkret: gegenüber der Wärmepumpe.
Wir fordern die gleichen mietrechtlichen Regelungen für die Fernwärme ein, wie sie für die Eigenversorgung durch den Vermieter im GEG-Verfahren beschlossen wurden. Der Eigentümer sollte auch bei Fernwärme einen Teil der Kosten umlegen dürfen, allerdings genau wie bei Wärmepumpe streng gedeckelt: Investiert ein Vermieter in einen Fernwärmeanschluss, sollte er die Kaltmiete um bis zu 50 Cent pro Quadratmeter pro Monat anheben dürfen, wie es auch bei der Wärmepumpe erlaubt ist."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
Anna Theresa Kammer, Pressesprecherin Digitale Kommunikation
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