Wärmegesetz muss Ausbau Erneuerbarer Energien beschleunigen / Solarbranche: Gesetzesentwurf im Sinne der Brüsseler Klimabeschlüsse nachbessern!
(Berlin) - Die Stromgewinnung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland boomt. Immer mehr Bürger wechseln ihren Energieversorger. Anders beim Heizen: Vier Millionen Heizkessel sind gänzlich veraltet, nur ein Bruchteil neuer Heizungen nutzt Solar- oder Bioenergie. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt deshalb im Grundsatz den jüngst von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf eines regenerativen Wärmegesetzes, sieht aber dringenden Nachbesserungsbedarf im weiteren Gesetzgebungsverfahren. In der nächsten Tagen finden Spitzengespräche zwischen dem Wirtschafts- und Umweltministerium statt. Der Gesetzentwurf entstand auf Grundlage des in Meseberg verabschiedeten Integrierten Klima und Energieprogramms der Bundesregierung und sieht den verbindlichen Einsatz Erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen vor. Allerdings soll eine Übererfüllung der Energieeinsparverordnung, etwa durch eine Fenster- oder Fassadendämmung von der geplanten Auflage befreien, so die Kritik der Solarbranche.
BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig: Energiesparen ist wichtig, aber nicht hinreichend für einen wirksamen Schutz der Verbraucher vor steigenden Öl- und Gaspreisen und dem Klimawandel. Effizienz und Erneuerbare Energien sind zwei Säulen des Klima- und Verbraucherschutzes und müssen gleichermaßen ausgebaut werden, wie es auch bei den Frühjahrsbeschlüssen in Brüssel auf Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel vereinbart wurde. Dort verständigten sich die europäischen Staaten darauf, den Anteil Erneuerbarer Energien in Europa auf 20 Prozent auszubauen und gleichzeitig die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen. Das G8-Treffen in Heiligendamm lieferte im Juni dieses Jahres die Begründung für diese zweigleisige Strategie gleich nach: Bis 2050 soll der Kohlendioxidausstoß um 50 Prozent reduziert werden.
Carsten Körnig: Eine derart weitreichende Zielsetzung erfordert Einsparung auf der einen Seite und den schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien bei Strom und Heizung auf der anderen Seite. Das muss sich nun auch bei der gesetzlichen Umsetzung der Ziele niederschlagen. Während nach den Meseberger Beschlüssen für die Erhöhung der Energieeffizienz bereits die Energiesparverordnung verschärft werden soll, müsse das geplante Wärmegesetz vor allem dem Ausbau Erneuerbarer Energien dienen wie ursprünglich vorgesehen. Eine gegenseitige Anrechnung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz müsse unbedingt auf Ausnahmen beschränkt werden. Andernfalls sei eine Zielverfehlung vorprogrammiert.
Während Erneuerbare Energien im Bereich der Stromerzeugung seit Jahren stetig Marktanteile dazu gewinnen und Ende des Jahres rund 15 Prozent des Bedarfs decken werden, steuern regenerative Wärmequellen bislang nur sechs Prozent zum Energiemix bei. Anders als bei der Stromererzeugung und bei der Energieeffizienz fehlt bislang ein entsprechendes Gesetz in Deutschland, das den Ausbau von Erneuerbare Wärme fördert.
Carsten Körnig: Bürger, Industrie und Handwerk brauchen jetzt klare Vorgaben, eine verlässliche, flankierende Förderung und damit Investitionssicherheit, um die gewaltigen Potenziale Erneuerbarer Energien im Wärmebereich zu nutzen. Das geplante Wärmegesetz muss diese Aufgabe erfüllen. Andernfalls ist der Schlafende Riese Solarwärme nicht zu wecken.
Das Potenzial von Solarwärme zur Einsparung fossiler Brennstoffe und zur CO2-Minderung ist gewaltig. Solarwärme ersetzt bereits jetzt rund 500 Millionen Liter Öl, dies entspricht etwa 36.000 Öllieferfahrzeugen. Mittel- und langfristig könnte Deutschland nach BSW-Solar-Einschätzungen seine Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen durch den Ausbau der Solarwärme deutlich verringern und rund 30 Prozent aller Ölimporte aus Nahost einsparen.
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