Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

vzbv-Vorstand: „Strompreiserhöhungen grotesk“ / Stromkonzerne bedienen sich vor dem Start der Regulierungsbehörde

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat die geplanten Strompreiserhöhungen für private Verbraucher als grotesk zurückgewiesen. „Ein halbes Jahr vor der Einrichtung der Regulierungsbehörde wollen die Stromkonzerne offenbar noch einmal kräftig zulangen“, sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Trotz hoher Gewinne, beispielsweise von E.ON und RWE, nutzen die Versorgungsunternehmen den fehlenden Wettbewerb erneut aus, um die privaten Haushaltskunden zur Kasse zu bitten.“ Der vzbv forderte, die künftige Regulierungsbehörde müsse die Nutzungsentgelte für die Netzmonopole festlegen können. „Nur so kann sich ein echter Wettbewerb entwickeln“, sagte Edda Müller. Nach Ankündigung verschiedener Stromversorger sollen die Strompreise für die privaten Haushaltskunden im nächsten Jahr um etwa 7 Prozent steigen.

Bereits heute zahlen die Haushaltskunden in Deutschland im EU-Vergleich Spitzenpreise für Strom. Die angekündigten Preiserhöhungen sind vor dem Hintergrund eines bislang fehlenden Wettbewerbs bei Haushaltskunden und der unregulierten Netzmonopole zu sehen. Viele neue Anbieter haben sich vom Markt zurückgezogen oder mussten Insolvenz anmelden. Der Haushaltskunde hat kaum noch Alternativen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Da die alten Versorgungsunternehmen als Netzmonopolisten über die Netznutzungsentgelte die Strompreise der neuen Anbieter entscheidend mitbestimmen, kann der private Haushaltskunde von einem Wechsel des Anbieters kaum profitieren.

„Es müssen endlich die Lehren aus der gescheiterten Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland gezogen und eine starke Regulierungsbehörde mit umfassenden Kompetenzen etabliert werden“, so vzbv-Chefin Edda Müller. Es dürfe nicht den Netzbetreibern überlassen bleiben, durch überhöhte Netznutzungsentgelte ihre Konkurrenten vom Markt zu drängen.

Der vzbv wies die Behauptung zurück, die Strompreise seien vor allem durch Steuererhöhungen und die Förderung der erneuerbaren Energien angestiegen. „Mit dieser Argumentation lenken die Stromkonzerne davon ab, dass sie weiterhin Monopolpreise kassieren“, so Edda Müller. Auch die Begründung, die Netzkosten seien wegen des erhöhten Bedarfs an Ausgleichsstrom (Regelenergie) für Windkraftanlagen gestiegen, sei fadenscheinig. Die heutigen Prognosemöglichkeiten gestatten es, den Regelenergiebedarf für die Windstromerzeugung gering zu halten. Die größte Menge Regelenergie wird bezeichnenderweise im Netz von RWE eingesetzt. Dort stehen aber im Verhältnis die wenigsten Windkrafträder. Bei den Verbrauchsschwankungen weisen die private Haushaltskunden ein gleichmäßiges und gut durchmischtes Lastprofil auf, der in keinem wesentlichen Umfang einen Bedarf an Regelenergie verursacht. Deshalb müssen die privaten Haushaltskunden künftig bei den Kosten der Regelenergie entlastet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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