VZB gewinnt gegen Payplus GmbH / Vorsicht vor einfachen Wunschkrediten online
(Potsdam) - Wer in der aktuellen Preiskrise versucht, einen günstigen Kredit online zu finden, sollte vorsichtig sein. Webseiten wie credichamp.de, credichamp24.com oder donkredito.com werben mit einfach zu beantragenden Krediten. Wer darauf eingeht, wird im Anschluss mit diversen Rechnungen konfrontiert. Eine dieser Rechnungen kommt von der Payplus GmbH für eine vermeintlich beauftragte "Bonitätsüberwachung". Unklar bleibt, was das überhaupt ist. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mahnte den Anbieter wegen ungenügender Vertragsinformationen ab. Da dieser keine Unterlassungserklärung abgab, zog die VZB vor Gericht. Das Landgericht Köln sieht den Service im konkreten Fall als "nicht bestellt" an. Verbraucher:innen sind nicht zur Zahlung verpflichtet.
Wer auf den diversen Webseiten der PLUS CARDS Limited aus Großbritannien einen Kredit beantragen möchte, benötigt zunächst nicht viel: Angaben zum Wunschkredit und Kontaktdaten eintragen, drei Häkchen unter diverse "Hinweise" setzen, die hauptsächlich aus Verlinkungen bestehen, und dann "Jetzt kaufen" klicken. Aber was genau kaufen Verbraucher:innen denn hier nun eigentlich? "Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn die Webseite knausert mit transparenten Informationen", so Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Sicher ist, dass verschiedene Anbieter nach dem Klick auf den Webseiten der PLUS CARDS Limited zur Kasse bitten. Einer dieser Anbieter ist die Payplus GmbH, die Gebühren für ihren Bonitätsüberwachungsdienst "Credify.me" in Rechnung stellt. Im Kleingedruckten kann man erkennen, dass eine Nutzungsgebühr von 0,49 Euro pro Tag bei 365 Tagen p.a. bei 24 Monaten Laufzeit anfallen soll. "Das entspricht dem stattlichen Betrag von 357,70 Euro", rechnet Kahnert vor und ergänzt: "Die Berechnung des Endpreises überlässt der Anbieter anderen und welche Leistung ich für den Preis erhalte, weiß ich dadurch noch immer nicht." Das Landgericht Köln führt dazu aus, dass die Payplus GmbH im konkreten Fall eine Leistung vertreibe, ohne dass Verbraucher:innen über diese zuvor hinreichend aufgeklärt werden. Eine Bestellung, die auf einer freien und informierten Entscheidung beruhe, liege demnach nicht vor.
"Eine nicht bestellte Dienstleistung muss natürlich auch nicht bezahlt werden - Verbraucher:innen können sich gegen eine solche Rechnung zur Wehr setzen", kommentiert die Juristin der VZB. Noch besser ist es, es gar nicht zu einer solchen Rechnung kommen zu lassen. Kahnert rät: "Gerade bei Kreditanfragen im Internet ist ein wachsames Auge gefragt. Verbraucher:innen ersparen sich eine Menge Ärger, wenn sie vor der Dateneingabe den Anbieter checken." Häufig reicht schon eine kurze Suche im Netz, um zu erkennen, ob man es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat.
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