VWE zur Grundsteuerreform: Länder-Öffnungsklausel offensiv nutzen / Nach Abstimmung des Bundestags ist jetzt der Bundesrat am Zug
(Berlin/Bonn) - Die Grundsteuerreform ist heute im Bundestag beschlossen worden, sowohl die Änderung des Grundgesetzes mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit als auch das Grundsteuer-Reformgesetz. Durchgesetzt hat sich das - zwischenzeitlich etwas vereinfachte - Modell des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, das auf Berechnung flexibler wertbildender Faktoren beruht. Dies fand nur eine Mehrheit, weil eine Länder-Öffnungsklausel mitbeschlossen wurde. Der VWE lehnt nach wie vor das Bundesmodell ab. Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE) fordert die Länder auf, nun die Chance zu nutzen, ein Flächenmodell für das eigene Bundesland zu beschließen.
In der ausführlichen Debatte im Bundestag wurden noch einmal Vor- und Nachteile der vorgelegten Modelle zur Grundsteuer ins Feld geführt. Anders als beim Bundesmodell würde beim so genannten Flächenmodell die Berechnung nicht an dynamische Verkehrswertsteigerungen oder Mietwerte gebunden, die regelmäßig neu erhoben werden müssen. Ausschlaggebend wären Grundstücksfläche und Wohnfläche. Die erforderlichen Daten könnten in der Frist bis Ende des Jahres 2024 mit überschaubarem Verwaltungs- und Kostenaufwand einmal erfasst werden. Nur bei Änderung physikalischer Flächen wäre eine neue Datenerhebung notwendig.
Nachdem ein Flächenmodell nicht bundeseinheitlich beschlossen wurde, appelliert VWE-Präsident Jost an die Bundesländer: "Nutzen Sie die Öffnungsklausel! Wählen Sie für Ihre Bürgerinnen und Bürger das einfachere, nachvollziehbarere und damit weniger streitanfällige Flächenmodell."
Wermutstropfen ist nach wie vor die Notwendigkeit der abweichenden Bundesländer, wegen des Länderfinanzausgleichs eine entsprechende Berechnung durchführen zu müssen. Jost: "Zwar soll laut einer Protokollerklärung zugesichert werden, auch künftig müsse der Staatsbürger keine zwei Steuererklärungen abgeben. Aber die gleichzeitige Aussage, die Berechnung des Länderfinanzausgleichs solle nicht zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand führen, weist darauf hin, dass auf jeden Fall eine zusätzliche Berechnung erforderlich ist." Mehr Finanzbürokratie verbrauche aber nun einmal mehr Steuergelder.
Das Bundesmodell wird nach Modellrechnungen der Hamburger Finanzbehörde bei Einfamilienhäusern zu deutlich höheren Steuerabgaben führen. Und: "Die zukünftige Grundsteuerbelastung wird auch nicht durch niedrigere Hebesätze aufgehoben werden", da ist sich Jost sicher. "Der Appell der Bundespolitiker an die Kommunen, Zurückhaltung zu üben und die Hebesätze gegebenenfalls zu senken, widerspricht jeder politischen Erfahrung", so der VWE-Präsident.
Höchst skeptisch ist der VWE auch bezüglich der mehrheitlich beschlossenen Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke. Die Grundsteuer C wurde schon einmal Anfang der 1960er Jahre eingeführt und - da offensichtlich untauglich - kurz darauf wieder abgeschafft. Um gegen geschäftsmäßige Spekulation wirksam zu werden, müssten die Kommunen zu sehr hohen Hebesätzen greifen. Die Belastung privater Eigentümer großer bzw. nebeneinanderliegender Grundstücke, die Grund und Boden für zukünftige geänderte Wohnsituationen, etwa für Mehrgenerationenwohnen, halten wollen, wäre ungerechtfertigt.
Nach der Abstimmung im Bundestag ist nun der Bundesrat am Zuge. Der Verband Wohneigentum fordert die Länder auf, doch noch auf eine bürgerfreundliche Lösung einzuschwenken. Der Verzicht auf die Grundsteuer für Wohnimmobilien und die Kompensation der fehlenden Einnahmen durch entsprechende Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer wäre ein in jeder Hinsicht einfacherer Weg.
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