VVHC fordert stärkere Berücksichtigung der funktionierenden Homecare-Strukturen im Rahmen des geplanten Pflegekompetenzgesetzes
(Hamburg) - Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit ausgeführt, liegt die die Zukunft eines finanzierbaren Gesundheitswesens in der individuellen und häuslichen Versorgung der Patienten durch qualifizierte Fachkräfte, betont Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC. Seit Jahrzehnten gestalten Homecare-Unternehmen mit tausenden qualifizierten Pflegefachkräften die Entwicklung hin zu einer verstärkten ambulanten Versorgung aktiv mit. Diese Expertise der Homecare-Unternehmen und Sanitätshäuser muss auch in den zukünftigen Versorgungs- und Verordnungsprozessen anerkannt und eingebunden werden.
Das bedeutet, dass im Rahmen der Gesetzgebung für ein Pflegekompetenzgesetz die Einbindung aller qualifizierten Pflegefachkräfte erfolgen muss. Nur die Qualifikation einer Pflegefachperson ist als maßgebendes Kriterium heranzuziehen, nicht die Institution. Bereits heute fügt sich das Homecare-Therapie-Management nahtlos in die Bemühungen ein, stationäre und ambulante Versorgung besser zu verzahnen und Patienten vermehrt in ihrem häuslichen Umfeld zu betreuen. Diese spezialisierte Leistung von Homecare-Unternehmen kombiniert pflegetherapeutische Therapie-Assistenz durch speziell ausgebildete und examinierte Fachkräfte mit einem umfassenden Versorgungsmanagement und wird so zu einem integralen Bestandteil eines standardisierten und hausarztzentrierten Behandlungspfads im ambulanten Versorgungsbereich.
Grundsätzlich sind die Bemühungen des Gesetzgebers zu befürworten, die Kompetenz von Pflegefachpersonen weiter zu stärken und sie in erweiterte heilkundliche Tätigkeiten einzubeziehen. Aber gerade dafür ist es wichtig und notwendig, alle in der ambulanten Versorgung vorhandenen pflegerischen Ressourcen einzubinden, unabhängig ihrer Institution. Homecare-Unternehmen sichern eine effektive Verzahnung der ärztlichen Verordnung und der patientenindividuellen Versorgung. Damit wird eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung und Produktauswahl sichergestellt inkl. der notwendigen Verzahnung aller Versorgungsprozesse.
Norbert Bertram betont abschließend, dass alle Strukturen, Qualifikationen und Prozesse bei Homecare-Unternehmen und Sanitätshäusern bereits vorhanden sind, man muss diese im Rahmen der geplanten Gesetzgebung für ein Pflegekompetenzgesetz nur entsprechend berücksichtigen.
Der VVHC vertritt seine Mitglieder aktuell in acht Therapiefeldern, die mit tausenden qualifizierten Pflegefachkräften verschiedene physiologische Behinderungen abdecken, darunter beispielhaft die gestörte physiologische Nährstoff- und/oder Arzneimittelaufnahme, Verlust der Schutzfunktion der Haut sowie Störungen der Stuhl- und Urinkontinenz. Die spezifischen Therapiefelder umfassen daher unter anderem enterale und parenterale Ernährung, Diabetesversorgung, ableitende und aufsaugende Inkontinenzhilfen, Stomaversorgung sowie die Versorgung bei Tracheostomie- und Laryngektomie und Wundversorgung.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC), Flughafenstr. 52a, 22335 Hamburg, Telefon: 040 53299370
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