VUBIC und BDI legen gemeinschaftliche Stellungnahme zur Reform der Durchführungsstrukturen der Entwicklungszusammenarbeit vor
(Berlin) - Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) plant eine Reform der Durchführungsstrukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Hierzu hat PricewaterhouseCoopers im Auftrag des BMZ eine Studie erstellt, deren Empfehlungen derzeit von Regierung und Parlamentsausschüssen diskutiert werden.
VUBIC und BDI sehen es als originäre Aufgabe der Politik an, zwischen verschiedenen Modellen für die notwendigen institutionellen Veränderungen zu wählen, wie sie in der von PWC erstellten Studie beschrieben werden. Deshalb nehmen BDI und VUBIC nicht explizit zu den einzelnen Modellen Stellung.
Jedoch sollten an die Auswahl des Modells der institutionellen Reform folgende Kriterien angelegt werden:
1. Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) und Technische Zusammenarbeit (TZ) sollten in Deutschland eine einheitliche Führungsstruktur erhalten.
2. Bisher getrennte Auslandsvertretungen von KfW und GTZ in den jeweiligen Partnerländern sollten unter einer Leitung zusammengelegt werden.
3. Die neue Struktur muss gewährleisten, dass die Eigendurchführung von EZ-Vorhaben durch staatliche EZ-Organisationen sukzessive zurückgeführt wird.
4. Die Kombination von FZ und KfW-Marktmitteln muss möglich bleiben.
5. Die neue institutionelle Struktur sollte sich grundsätzlich dafür eignen, Institutionen der bisherigen TZ i. w. S. (InWEnt, DED und CIM) zu integrieren.
Die EZ-Reform sollte zum Anlass genommen werden, die im Koalitionsvertrag explizit vereinbarte bessere Verzahnung zwischen Entwicklungs- und Außenwirtschaftspolitik zu konkretisieren. Die Ziele beider Politikfelder weisen Schnittmengen auf, die bisher noch längst nicht vollständig genutzt werden und deren stärkere Nutzung die Interessen beider Politikfelder respektieren würde.
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