Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

VPRT legt Gutachten zur Rechtsstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor

(Bonn) - Die im Juli 2000 von der EU-Kommission verabschiedete Neufassung der finanziellen Transparenzrichtlinie hat zu kontroversen medienpolitischen Diskussionen geführt. Insbesondere die Fragen, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dem Anwendungsbereich unterfallen und welche Konsequenzen hieraus für ARD und ZDF erwachsen, sind politisch und rechtlich umstritten. Zur Begleitung des Umsetzungsprozesses der Richtlinie in Deutschland legt der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation heute ein rechtswissenschaftliches Gutachten vor. Der Mainzer Finanz- und Steuerrechtler Prof. Dr. Christoph Trzaskalik kommt in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass die Richtlinie auch für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt.

Nach der Richtlinie soll auf der Grundlage getrennter Buchführung für verschiedene Geschäftsbereiche aufgedeckt werden, ob Unternehmen mit Hilfe staatlicher Subventionen Aktivitäten finanzieren, die außerhalb des öffentlichen Auftrags liegen und damit den Wettbewerb mit privaten Anbietern verzerren. Hierzu verweist das Gutachten etwa auf Tochterunternehmen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, die ausschließlich im
kommerziellen Bereich operieren. Prof. Trzaskalik: „Die Transparenzrichtlinie gilt für eine Vielzahl von Unternehmen. Gerade deshalb ist auffällig, dass aus der großen Anzahl möglicher Kandidaten, die nach der Richtlinie für eine getrennte Buchführung in Betracht kommen, ausschließlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk namentlich Erwähnung findet. Das sollte zumindest für Nachdenklichkeit sorgen.“

Zudem zeigt das Gutachten auf, dass das bestehende Verfahren der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Anforderungen der Richtlinie nicht genügt. Daher müssen auch in Deutschland zusätzliche Regeln geschaffen werden, um die von der EU-Kommission geforderte finanzielle Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erreichen. „Die derzeitige Aufgabenstellung der KEF beschränkt sich auf die Festsetzung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten und die Überprüfung der Frage, ob die Gebührengelder entsprechend des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingesetzt werden. Wettbewerbsrechtliche Überlegungen spielen hierbei keine Rolle. Diese sind aber zentrale Grundlage der Transparenzrichtlinie, die mit Hilfe des Instruments der getrennten Buchführung Quersubventionierungen erfassen und hierdurch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden will“, so Trzaskalik.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz weist darauf hin, dass die Frist zur Umsetzung der finanziellen Transparenzrichtlinie Ende Juli 2001 abläuft. „Die
derzeitige Rechtslage macht es unmöglich zu bestimmen, was dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterfällt. Die deutsche
Medienpolitik ist daher aufgefordert, den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so schnell wie möglich zu konkretisieren.“

Das Rechtsgutachten „Transparenzpflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ erscheint im VISTAS-Verlag, Berlin (ISBN 3-89158-253-6). Es kann zum Preis von DM 20,-- direkt beim Verlag bestellt werden unter: Tel: 030-32707446, Fax: 030-32707455 oder e-mail: medienverlag@vistas.de

Redaktionen erhalten die Studie kostenlos von der VPRT-Geschäftsstelle.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Presse: Nicole Agudo y Berbel Burgstr. 69 53177 Bonn Telefon: 0228/934500 Telefax: 0228/9345048

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