VPB: Grundschuld löschen oder stehen lassen?
(Berlin) - Wer eine Immobilie kauft und dazu eine Grundschuld aufnimmt, der räumt der Bank ein Grundpfandrecht auf das Grundstück ein. Dieses Recht wird im Grundbuch offiziell eingetragen und sichert der Bank den Zugriff auf die Immobilie, falls die Käufer ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Geht alles gut, sind die Schulden eines Tages getilgt. Die Bank löst den Kredit ab und schickt den Kunden die Löschungsbewilligung für die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt. Früher ließen Hauseigentümer solche Eintragungen ihrer Hausbank gerne einmal im Grundbuch stehen, weil sie so jederzeit einfach erneut einen Kredit für Anbauten oder Sanierungen von der Bank in Höhe der Grundschuld besichern konnten. Sie sparten dabei zwei Gebühren des Grundbuchamtes: für die Löschung der alten und die Eintragung der neuen Grundschuld. Das lohnt sich heute oft nicht mehr, denn zum einen bieten viel mehr Banken interessante Kredite an, zum anderen verlangen zum Beispiel viele Bausparinstitute für geringere Darlehensbeträge, wie sie für eine Sanierung oft nur benötigt werden, keine Absicherung im Grundbuch. Und wenn irgendwann der Verkauf anstehen sollte, sieht ein Grundstück ohne Eintragungen von Belastungen im Grundbuch sowieso besser aus.
Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen unter https://www.vpb.de/expertenrat-am-mittwoch.php.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB)
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