Pressemitteilung | Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

VPB: Bauherren sollten auf die letzte Rate im Abschlagszahlungsplan achten

(Berlin) - Vor über einem Jahr, am 1. Januar 2018, trat das neue Bauvertragsrecht in Kraft - und ist immer noch nicht bei allen Schlüsselfertig-Anbietern angekommen. Das beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB), die regelmäßig Vertragsentwürfe für die VPB-Mitglieder prüfen. Ein typischer Knackpunkt ist dabei der Abschlagszahlungsplan. In etlichen Verträgen liegt die letzte Rate des von den Firmen vorgeschlagenen Abschlagszahlungsplans immer noch deutlich unter zehn Prozent. In allen Verbraucherbauverträgen, die seit dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, muss die letzte Rate aber mindestens zehn Prozent betragen. Wesentlich weniger ist nicht zulässig. Mit der erhöhten Rate haben Bauherren gegen Ende des Bauvorhabens noch mehr Geld und damit das einzige Druckmittel in der Hand, um Baufirmen zur Beseitigung von Mängeln zu bewegen. Bauherren, die einen alten Vertrag vorgelegt bekommen, sollten ihn auf alle Fälle noch einmal prüfen lassen, denn er enthält wahrscheinlich noch andere überholte Regelungen, die nicht mehr dem Gesetz entsprechen und Bauherren benachteiligen, rät der VPB. Wer diese Problemstellen nicht vor Vertragsschluss anspricht, riskiert später ernsthaften Streit, der die Baufertigstellung deutlich verzögern kann. Haben Bauherren bereits unterschrieben und entdecken das Problem zu spät, sollten sie möglichst schnell einen Baufachanwalt aufsuchen. Alle VPB-Büros kooperieren in ihren Netzwerken mit entsprechenden Experten.

Diesen Tipp finden Sie auch zum Herunterladen unter https://www.vpb.de/expertenrat-am-mittwoch.php.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband privater Bauherren e.V. (VPB) Pressestelle Chausseestr. 8, 10115 Berlin Telefon: (030) 2789010, Fax: (030) 27890111

(df)

NEWS TEILEN: