Votum des Oberlandesgerichts Hamm: Großemittenten sind verantwortlich für Folgen des Klimawandels
(Bonn/Hamm) - Der 5. Zivilsenat des OLG Hamm hat gestern (13. November 2017) Rechtsgeschichte geschrieben: Er hat klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Damit geht die Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE in die nächste Phase. Am 30.11. soll der Beschluss zur Beweisaufnahme verkündet werden. Im Rahmen dieser muss dann gezeigt werden, dass die Belege in diesem Einzelfall reichen, um RWE zu den geforderten Zahlungen zu verpflichten. Das heutige Votum des Gerichts hat aber schon jetzt Bedeutung für sehr viele vom Klimawandel bedrohte Menschen.
Der als "Klimaklage" bekannt gewordene Fall des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE geht weiter. Heute hat das Oberlandesgericht Hamm nach knapp dreistündiger Verhandlung deutlich gemacht, dass es bei dem Verfahren in die Beweisaufnahme gehen möchte. Für Luciano Lliuya und seine Anwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) ist das ein enormer Etappenerfolg. "Der 5. Zivilsenat hat heute Rechtsgeschichte geschrieben. Dieses Votum ist eindeutig", sagte Verheyen strahlend nach der Verhandlung. "Erstmals meint ein Gericht, dass Mitverursacher des Klimawandels grundsätzlich für den Schutz vor Risiken aufkommen müssen, die anderen infolge der Klimaveränderung entstehen. Dass RWE mitverantwortlich ist für die Gefahren in Huaraz, müssen wir jetzt im Detail beweisen. Das wird noch ein langer Weg. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Beweiskette schließen können."
Auch der Kläger, extra aus Peru angereist, war sichtlich angetan. "Seit zweieinhalb Jahren kämpfen wir nun für unser Recht und für den Schutz vor den Gefahren in Huaraz. Und jetzt wird offensichtlich, dass auch große Konzerne Verantwortung übernehmen müssen für die Folgen ihres Handelns", sagte Lliuya. "Wir dürfen endlich zeigen, dass RWE mitverantwortlich ist für die Gefahren durch die Gletscherschmelze in den Anden. Das ist wirklich ein großer Tag für mich, meine Familie sowie alle Menschen in Huaraz und weltweit, die von den Folgen des menschgemachten Klimawandels bedroht werden."
Das Verfahren ist ein Präzedenzfall, weil es ähnliche Rechtsvorschriften wie die hier angewendete in sehr vielen Ländern gibt. Luciano Lliuya möchte mit der Zivilklage erreichen, dass RWE entsprechend seinem Anteil an der Verursachung des Klimawandels für Schutzmaßnahmen an einem Gletschersee oberhalb der Andenstadt Huaraz aufkommt. Einem Großteil der 100.000-Einwohner-Stadt und damit auch der Familie und dem Haus von Luciano Lliuya drohen wegen der durch den Klimawandel beschleunigten Gletscherschmelze eine akute Flutgefahr. Ein Abbruch des schmelzenden Gletschers über dem vollen See könnte zu einer verheerenden Flutwelle führen, von der laut Studien bis zu 50.000 Menschen direkt betroffen wären. Die für RWE tätige Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer lehnt die Anträge jedoch ab, die Vorinstanz - das Landgericht Essen - hatte die Klage abgewiesen. Dieses Urteil der ersten Instanz hält nach dem Votum von heute nicht.
Der Energiekonzern RWE bezeichnet sich selbst als den größten CO2-Einzelemittenten in Europa. Das Unternehmen ist, so zeigt eine Untersuchung von 2014, für rund ein halbes Prozent aller weltweit seit Beginn der Industrialisierung durch menschliches Handeln freigesetzten Treibhausgasemissionen verantwortlich.
"Die Ausführungen des Oberlandesgerichts machen deutlich, dass es auch dann Verantwortung für gravierende Folgen gibt, wenn viele zu diesen Folgen beigetragen haben. Das ist eine sehr gute Nachricht für den globalen Klimaschutz und die von den Folgen des Klimawandels bedrohten Menschen in der ganzen Welt", sagte Klaus Milke, Vorsitzender der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, die Luciano Lliuyas Anliegen unterstützt und ihn berät. "Der Druck auf große Treibhausgas-Emittenten und die Politik ist mit dem heutigen Tag massiv gewachsen. Es wird nun noch viel mehr darum gehen, sich grundsätzlich mit der Frage zu beschäftigen, wie die großen Verursacher des Klimawandels angemessen zur Verantwortung für den Schutz der Opfer gezogen werden können. Das werden sie schon morgen auf der gerade stattfindenden UN-Klimakonferenz in Bonn zu spüren bekommen. Niemand will eine Prozessflut, aber wir wollen, dass von Klimawandelfolgen bedrohte Menschen nicht hilf- und rechtlos sind."
Für die Anwalts- und Gerichtskosten des Klägers - damit auch für nun bevorstehende Kosten für Gutachten - in diesem Musterverfahren tritt die Stiftung Zukunftsfähigkeit ein und ruft zu Spenden auf.
Terminhinweis: Der endgültige Beschluss zum Einstieg in das Beweisverfahren wird am 30.11., 12 Uhr, vom OLG Hamm verkündet.
Quelle und Kontaktadresse:
Germanwatch e.V.
Stefan Küper, Pressesprecher
Kaiserstr. 201, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 604920, Fax: (0228) 6049219
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