Vorsorgeprinzip schießt übers Ziel hinaus / DIHK warnt vor Verunsicherung des Verbrauchers
(Berlin) - In der Debatte zur aktiven Verbraucherpolitik warnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vor der Einführung eines Vorsorgeprinzips. Dies bedeute, dass der Staat bereits bei Hinweisen auf mögliche erhebliche Schäden für die Gesundheit des Bürgers eingreife, aber noch keine gesicherten, wissenschaftlichen Erkenntnisse über genaue Art und Ausmaß des Schadens vorlägen.
Der DIHK fordert deshalb, nicht die Schwelle für staatliche Warnungen herabzusetzen. Staatliche Stellen sollten nicht auf Zuruf tätig werden. Eine Verunsicherung des Verbrauchers müsse vermieden werden. Er solle sich auch zukünftig darauf verlassen können, dass tatsächlich eine Gefährdung von Produkten und Dienstleistungen zu erwarten sei, vor denen gewarnt werde. Zielführender sei es, durch geeignete Informationen den Verbraucher in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich zu handeln.
Die Sensibilität des Themas belege das jüngste, bekannte Beispiel eines Tortenherstellers. Vor dem Verzehr eines Produktes wurde gewarnt, ohne dass tatsächlich ein Gesundheitsrisiko von einem Produkt ausging. Für die Hersteller und Händler hätten derartige Warnungen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Ein Nutzen für den Verbraucher sei dadurch nicht entstanden.
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