Vorsorgepflicht für Selbständige nur mit Augenmaß / Verbände fordern Ausnahmen für Existenzgründer und Geringverdiener
(Berlin) - Existenzgründer und Geringverdiener müssen von einer Pflicht zur Altersvorsorge ausgenommen worden. Das fordern der Bundesverband Direktvertrieb (BDD), die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und der Deutsche Franchise-Verband (DFV). In einer gemeinsamen Stellungnahme an Abgeordnete des Deutschen Bundestages betonen die Verbände die Bedeutung wirksame Maßnahmen zu treffen, um das Risiko von Altersarmut auch bei Selbständigen zu reduzieren. Allerdings sollten diese Maßnahmen die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen und bereits getroffene Vorsorgeformen besonders berücksichtigen.
Es wäre ein fatales Signal an Gründungswillige, wenn es eine gesetzliche Vorschrift zur Einzahlung in die Rentenkasse ab dem ersten Tag der Selbständigkeit geben würde. Viele Existenzgründungswillige würden so von einer Unternehmensgründung abgeschreckt. Vor allem Existenzgründerinnen und Existenzgründer sollten daher laut BDD, CDH und DFV von der Pflicht zur Vorsorge ausgenommen werden. Statt bislang drei, sollten Unternehmer in der Startphase bis zu fünf Jahre lang von einer Vorsorgepflicht ausgenommen werden - und dies ohne vorherige Antragstellung. Gerade Personen, die mit Mut und Ideen den Weg in die Selbständigkeit gehen, sollten in ihrem Vorhaben unterstützt und nicht durch zusätzliche Pflichtabgaben belastet werden.
In ihrem gemeinsamen Positionspapier setzen sich BDD, CDH und DFV zudem für die Einführung einer flexiblen Beitragszahlung ein. Selbständige verfügten anders als Angestellte nicht über ein planbares Einkommen. Dieser Situation müsse bei der Regelung einer Vorsorgepflicht Rechnung getragen werden. Auch andere Formen einer werthaltigen Altersvorsorge sollten dabei anerkannt werden. Gemeint ist hier insbesondere eigenes Immobilienvermögen, das als ein wichtiger Baustein der Absicherung im Alter dienen kann. Darüber hinaus sollten auch Möglichkeiten vorgesehen werden, die einen finanziellen Anreiz zur Eigenvorsorge bieten können. Neben großzügigen Übergangsregelungen sprechen sich die Verbände ebenfalls für eine Abschaffung der seit 1999 bestehenden Regelungen der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber aus. Schließlich rufen sie dazu auf, die Kommunikation zum Thema zu vereinheitlichen und motivierende Elemente stärker in den Vordergrund zu stellen, anstatt eine Verunsicherung von Selbständigen und Existenzgründern zuzulassen bzw. in Kauf zu nehmen.
Über den Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.
Seit über vierzig Jahren setzt sich der Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) für die Interessen der Direktvertriebsunternehmen des privaten Konsumgüter- und Dienstleistungsbereichs ein. 1967 als Arbeitskreis "Gut beraten - Zuhause gekauft" gegründet, haben sich die BDD-Mitglieder zur Einhaltung von Verhaltensstandards verpflichtet, die für ein faires Miteinander im Direktvertrieb sorgen. Im BDD sind 34 Unternehmen organisiert, die ganz unterschiedliche Produkte bzw. Dienstleistungen verkaufen. Die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland e.V. erwirtschafteten im Jahr 2011 einen Umsatz von 1,23 Milliarden Euro. Insgesamt sind etwa 180.000 Personen im Außendienst in den BDD-Mitgliedsunternehmen tätig.
Zum Positionspapier: http://www.direktvertrieb.de/Stellungnahmen.234.0.html
Über die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der b2b-Ebene tätig sind - und das in allen Branchen. Dazu gehören insbesondere die Handelsvertretungen als Marktpartner von Industrie und Handel. Sie vermitteln Produkte zwischen Industriebetrieben, zwischen Industrie und Handel oder zwischen Groß- und Einzelhandel. Die rund 48.000 Unternehmen vermitteln jährlich Waren im Wert von ca. 175 Milliarden Euro einschließlich eines Eigenumsatzes von ca. fünf Milliarden Euro pro Jahr.
Zum Positionspapier: http://www.cdh.de/service/interessenvertretung/stellungnahmen
Über den Deutschen Franchise-Verband e.V.
Der Deutsche Franchise-Verband e. V. (DFV) ist der Spitzenverband der deutschen Franchise-Wirtschaft. Die Qualitätsgemeinschaft repräsentiert Franchise-Geber sowie Franchise-Nehmer gleichermaßen und vertritt die Interessen des deutschen Franchisings im nationalen und internationalen wirtschaftspolitischen Umfeld. 2011 erwirtschafteten fast 1.000 Franchise-Geber, gemeinsam mit rund 69.900 Franchise-Nehmern und um die 496.300 Mitarbeiter etwa 60,4 Milliarden Euro Umsatz.
Zum Positionspapier: http://www.franchiseverband.com/positionen-stellungnahmen.html
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV)
Christoph Kolbe, Pressereferent
Luisenstr. 41, 10117 Berlin
Telefon: (030) 278902-0, Telefax: (030) 278902-15