Vorsicht bei Immobilienvererbung in Ballungsgebieten Hohe Erbschaftsteuer auch bei Einfamilienhäusern
(Bonn) - Zu sorgfältiger erbschaftsteuerlicher Planung hat der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Wolfgang Kastner, Immobilienbesitzer in Ballungsräumen und Großstädten aufgerufen. Ursache dafür seien die häufig hohen Bodenrichtwerte in derartigen Gebieten, die auch bei Vererbung von Einfamilienhäusern zu überraschenden Erbschaftsteuerbelastungen führen können. Vererbe z. B. der alleinige Hausbesitzer ein Haus im Steuerwert von 600.000 Euro zunächst an seinen Ehegatten und dieser nach seinem Tod an das einzige Kind, können hierdurch Erbschaftsteuerbelastungen von bis zu 100.000 Euro auftreten. Übertrage der Hauseigentümer hingegen bereits zu Lebzeiten je ein Drittel des Hauseigentums an seinen Ehegatten und das Kind, blieben diese Schenkungen wegen der bestehenden Freibeträge steuerfrei. Überträgt der Ehegatte sodann das erhaltene Drittel später auf das Kind oder vererbt diesen Anteil an das Kind, bleibt auch dieser Vorgang steuerfrei, da er von dem anderen Elternteil herrührt. Auch die Vererbung oder Schenkung des letzten Drittels durch den vorherigen alleinigen Hauseigentümer an das Kind könne steuerfrei erfolgen, wenn seit dem Zeitpunkt der Schenkung des ersten Drittels an das Kind mindestens 10 Jahre vergangen sind. Auf diese Weise könne das gesamte Eigentum sogar steuerfrei übertragen werden.
Ratschläge zur Erbschaftsteuer sowie Testamentsmuster enthalten die Ratgeber Sterben macht Erben sowie Sterben und Steuern, für jeweils 8,00 EUR zuzüglich je 1,10 EUR Versandspesen erhältlich bei der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., Simrockallee 27, 53173 Bonn.
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Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
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