Vorschlag zur Rentenbesteuerung überarbeitungsbedürftig
(Frankfurt am Main) - Der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Professor Franz Ruland, fordert eine Überarbeitung der Vorschläge der Sachverständigenkommission zur zukünftigen Rentenbesteuerung. Die vorgeschlagene Übergangsregelung führt zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung und benachteiligt Rentner gegenüber Pensionären.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Sachverständigenkommission hat ihre Vorschläge für eine Neuordnung der steuerlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vorgelegt. Sie sehen vor, dass nach Abschluss einer Übergangsphase die Arbeitnehmer ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen können. Im Gegenzug sollen später die Renten voll besteuert werden. Diese Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung soll 2005 beginnen und 2040 abgeschlossen sein.
Die nachgelagerte Besteuerung ist sachgerecht. Die vorgeschlagene Übergangsregelung verstößt jedoch gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sie führt dazu, dass bereits versteuerte Beiträge in der Rentenphase noch einmal besteuert werden. Diese Doppelbesteuerung ist unzulässig.
Doppelt besteuert würden schon sehr bald Rentner, die zuvor als Selbständige Beiträge entrichtet haben. Im Laufe der Übergangsphase würden zunehmend auch Rentner davon betroffen, die früher als Arbeitnehmer versichert waren und zwar nicht nur dann, wenn sie hohe Einkommen hatten, sondern auch, wenn sie Durchschnittsverdiener waren. Davon betroffen sind die Geburtsjahrgänge ab 1955, am stärksten der Jahrgang 1975. "Das liegt vor allem daran, dass die schrittweise Freistellung der Beiträge einerseits und der stufenweise Übergang zur Vollbesteuerung der Renten andererseits zeitlich nicht angemessen aufeinander abgestimmt sind", sagte Ruland.
Die Aussage der Kommission, wonach nur wenige Rentner eine Doppelbesteuerung hinnehmen müssten, beruht auf einer unzutreffenden Berechnungsmethode. Sie führt im Ergebnis dazu, dass die Rentner höher besteuert werden dürften, weil sie wie alle anderen Steuerpflichtigen auch ihre Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen können. Außerdem müssen nur Rentner Beiträge, die sie in ihrem Erwerbsleben als Sonderausgaben geltend gemacht haben, nachversteuern. Die auf der Berechnungsmethode des VDR beruhenden beigefügten Grafiken machen das Ausmaß der Doppelbesteuerung bei verschiedenen Personengruppen deutlich.
Die vorgeschlagene Übergangsregelung schießt zudem deutlich über das erklärte Ziel hinaus, die steuerliche Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentnern zu beseitigen. Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre mit Durchschnittsverdienst) müsste über sein gesamtes Leben betrachtet mehr versteuern als ein Pensionär mit gleich hohen Altersbezügen.
Um den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, kann die vorgeschlagene Übergangsregelung so nicht Gesetz werden. Auch das Kommissionsmitglied Dr. Rische (BfA) hat bereits eine Änderung der Übergangsregelung vorgeschlagen.
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