Vormundschaftsvereine als wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe stärken!
(Dortmund) - Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzes zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes im Bundestag weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) auf die Gefahr hin, dass die vormundschaftsführenden Vereine durch die Reform geschwächt werden. "Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die Bestellung des Vormundschaftsvereins grundsätzlich zuzulassen", so SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Das umfangreiche Reformpaket sieht im Vormundschaftsbereich vor, dass im Regelfall nicht mehr der Vormundschaftsverein, sondern nur noch der einzelne Mitarbeiter/die einzelne Mitarbeiterin des Vereins persönlich zum Vormund bestellt werden kann. "In der Praxis führt dies regelhaft zu Schwierigkeiten bei Vertretungsregelungen in Verhinderungsfällen des Vormunds etwa durch akute Krisensituationen, wie sie im Feld der Kinder- und Jugendhilfe häufig und dringlich auftauchen. Auch die Auswahl des am besten geeigneten Vormunds durch das Familiengericht wird so erschwert", erläutert Eckert.
Der SkF begrüßt viele andere der geplanten Regelungen im Vormundschaftsbereich ausdrücklich. "Wenn aber die nichtbehördliche Vormundschaft mit der Reform nachhaltig gestärkt werden soll, ist die Bestellung des Vereins dafür unabdingbar und sogar wichtiger Garant", stellt die SkF Bundesvorsitzende fest, "denn Vereine haben traditionell große Erfahrungen mit der Qualifikation und Schulung von Ehrenamtlichen", so Hildegard Eckert.
Etwa 100.000 Kinder und Jugendliche stehen in Deutschland unter Vormundschaft/Pflegschaft, weil ihre Eltern nicht (mehr ) für sie sorgen können. In den allermeisten Fällen handelt es sich hierbei um einen (partiellen) Sorgerechtsentzug wegen Kindeswohlgefährdung. Neben den Jugendämtern, beruflichen oder ehrenamtlichen Vormundinnen und Vormunden übernehmen vormundschaftsführende Vereine die elterliche Sorgeverantwortung. Die überwiegende Mehrheit der tätigen Vormundschaftsvereine ist in konfessioneller Trägerschaft.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
Agnes-Neuhaus-Str. 5, 44135 Dortmund
Telefon: 0231 5570260, Fax: 0231 55702660