Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW)

Vorerst keine Verhandlungen zur Häuslichen Krankenpflege mehr

(Berlin) - Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Privaten Pflegeverbände bpa, VDAB und bad haben sich entschlossen, die Verhandlungen über die Häusliche Krankenpflege mit den Krankenkassen vorerst nicht fortzusetzen.

Vordergründig führten die seit langem ergebnislos verlaufenden Verhandlungen zum Regelungsbereich pflegerische Prophylaxen zu diesem Schritt. Letztendlich ist für das vorläufige Scheitern der Verhandlungen jedoch die unklare Vorgabe des Gesetzgebers zur Aufgabenabgrenzung zwischen den Verhandlungspartnern der Rahmenempfehlung nach § 132 a SGB V und dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen der entscheidende Grund. Nach Auffassung der Pflegeverbände hat die Festlegung der Leistungsinhalte der Häuslichen Krankenpflege in der Bundesrahmenempfehlung zu erfolgen. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat dennoch mit den Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege einen unzulänglichen Leistungskatalog verabschiedet und damit den Verhandlungsspielraum der Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt.

Die Pflegeverbände sind nicht länger bereit, die Strategie der Kassen hinzunehmen. Zuerst nehmen sie gemeinsam mit den Ärzten das umstrittene Recht in Anspruch, einen Leistungskatalog in den Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege vorzulegen. Dann sollen sich die Pflegeverbände in den Verhandlungen zur Bundesrahmenempfehlung diesem Katalog unterwerfen, obwohl damit keine ausreichende Versorgung kranker Menschen in der Häuslichkeit sichergestellt werden kann. So fehlt der Leistungsbereich für psychisch kranke Menschen völlig, der Bereich häusliche Kinderkrankenpflege wurde nicht ausreichend berücksichtigt und verschiedene Leistungen wie Blutzucker- und Blutdruckkontrolle können nur unter massiven Einschränkungen – und dann auch nur für einen kurzen Zeitraum - verordnet werden.

Besonderer Anlass zur Kritik stellt die Ausgestaltung der Richtlinien in Hinblick auf die Versorgung mit pflegerischen Prophylaxen dar. Dieser wichtige Versorgungsbereich zur Vermeidung von schwerwiegenden Folgeerkrankungen wie Druckgeschwüren, Lungenentzündung und Thrombosen wurde völlig ungenügenden geregelt. Ärzte können im Bedarfsfall diese Leistungen nicht gesondert verordnen. Vielmehr sollen Pflegedienste diese Maßnahmen im Rahmen anderer verordneter Leistungen wie z.B. einer täglichen Insulininjektion „miterbringen“. Dann bieten die Kassen zur Vergütung eine Pauschale an, die den Aufwand für die Leistungserbringung, selbst wenn die Dienste den Patienten mehrmals am Tag besuchen müssen, völlig unberücksichtigt läßt.

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte seinerzeit die Richtlinien nur passieren lassen, weil sich die Krankenkassen verpflichtet hatten, zu den Prophylaxen eine „heilende“ Regelung mit den Pflegeverbänden zu vereinbaren. Die Mängel der Richtlinien mit der Bundesrahmenempfehlung beseitigen zu wollen, hat sich jedoch aufgrund der mangelnden Kompromissbereitschaft der Kassen als unmögliches Unterfangen herausgestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich zum Bedauern der Pflegeverbände zwischenzeitlich aus seiner politischen Verantwortung - trotz Kenntnis der Mängel in den Richtlinien wurde keine Beanstandung vorgenommen und so konnten die Richtlinien in Kraft treten - zurückgezogen. Der Bitte der Pflegeverbände nach vermittelnder Moderation bei Gesprächen mit den Kassen wurde nicht entsprochen.

Mit Besorgnis sehen die Pflegeverbände die Zuspitzung der ohnehin schon problematischen Situation in der Häuslichen Krankenpflege. Die Unzulänglichkeit der Richtlinien führt zwischenzeitlich zu erheblichen Versorgungslücken und der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muß bereits erste Nachbesserungen für den Bereich psychisch kranke Menschen und Kinderkrankenpflege vornehmen. Einziger Ausweg, die Verhandlungen zur Bundesrahmenempfehlung von den Fesseln der Richtlinien zu befreien, stellt für die Pflegeverbände deshalb die Änderung der gesetzlichen Vorgaben dar. Sie haben den Gesetzgeber aufgefordert, die Kompetenz der einheitlichen Beschreibung der Leistungsinhalte der Häuslichen Krankenpflege eindeutig den Verhandlungspartnern der Bundesrahmenempfehlung zuzuordnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Oranienburger Str. 13 - 14 10178 Berlin Telefon: 030/240890 Telefax: 030/24089134

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