Pressemitteilung | Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)

Vorerst keine Änderung des Steuerberatungsgesetzes / Aber die nächste Runde ist bereits eingeläutet

(Berlin) - Das Gesetzgebungsverfahren zum Europäischen Richtlinien Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) in dem auch das Steuerberatungsgesetz bzw. das Berufsrecht geändert werden sollte, kann mit einem Ringkampf verglichen werden. Wer nun aus der ersten Runde die meisten Punkte bekam lässt sich allerdings nicht eindeutig klären, denn weder die gewünschten Änderungen der Bundessteuerberaterkammer noch die Befugniserweiterungen für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter wurden zu guter letzt in das Gesetz aufgenommen. Die teils guten Ansätze im Gesetzesentwurf fielen der Streichliste zum Opfer.

Konkret heißt das für unseren Berufsstand, dass sich keine Änderungen beim Tätigkeitsfeld ab 01.01.2005 ergeben. Wie kam es zu dieser Entscheidung? Die Bundesländer lehnten den Gesetzesentwurf der Bundesregierung in den wichtigsten Punkten ab, worauf die CDU/CSU-Fraktion den Vorschlag machte, eine grundsätzliche Reform des Berufsrechts in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren herbeizuführen. Dieser Meinung schlossen sich dann sämtliche Parteien an. Es wurde beschlossen eine Arbeitsgruppe bestehend aus Bund und Ländern zu bilden, die eine umfassende Änderung des StBerG vorbereiten soll. Der b.b.h. wird in die Arbeitsgruppe mit einbezogen werden, um unsere berechtigten Forderungen durchzusetzen. Im kommenden Jahr wird dies mit Sicherheit ein Schwerpunkt bei der Arbeit des b.b.h. darstellen. Das Jahr 2005 darf daher mit Spannung erwartet werden. Insbesondere werden wir die Bundesländer überzeugen müssen, damit diese bei der nächsten Abstimmung im Bundesrat einer praxisgerechten Lösung zustimmen und sich einer Liberalisierung des StBerG nicht versperren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (bbh) Kronenstr. 19, 10117 Berlin Telefon: /, Telefax: /20912940

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