Pressemitteilung | Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. (DHA)

Vorbeugung und Behandlung berufsbedingter Handekzeme: Wer zahlt was?

(Bonn) - Berufsdermatosen wie das berufsbedingte Handekzem machen europaweit rund die Hälfte, bei jungen Menschen bis zu 90 Prozent der Berufskrankheiten aus.Um Arbeitsausfälle und Berufsunfähigkeit möglichst zu vermeiden, ist der betriebliche Hautschutz gesetzlich vorgeschrieben.
Zu welchen Maßnahmen sind Arbeitgeber verpflichtet? Wer übernimmt die Kosten für Hautschutz, Hautpflege und Behandlung?

Hautschutzregeln im Betrieb

Kernstück des betrieblichen Hautschutzes sind Hautschutzpläne, die an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden müssen. Hautschonende Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Hautschutzcremes und Hautpflegemittel sind als Teil der persönlichen Schutzausrüstung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Angestellten ermöglichen, Tätigkeiten mit hoher und geringer Hautbelastung abzuwechseln.

Mitarbeit gefordert

Beschäftigte sind verpflichtet, den betrieblichen Hautschutz ernst zu nehmen. Gleichwohl fehlt im hektischen Arbeitsalltag oftmals die Zeit, alle Maßnahmen konsequent umzusetzen, etwa Hautschutzcreme in ausreichender Menge aufzutragen und erst weiterzuarbeiten, wenn diese vollständig eingezogen ist. Kommt der Hautschutz dauerhaft zu kurz, sollten die Betroffenen gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen suchen. Darüber hinaus ist es wichtig, bei ersten Anzeichen für ein jobbedingtes Hautproblem den Haut- oder Betriebsarzt aufzusuchen.

Leistungen der Rentenversicherungsträger

Bestätigt sich der Verdacht auf eine berufsbedingte Hauterkrankung, leitet der Arzt im Einverständnis mit dem Betroffenen das Hautarztverfahren2 ein. Das hat Vorteile: Mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, übernimmt der Rentenversicherungsträger3 die Kosten für die Behandlung, Medikamente sowie bestimmte Hautpflegemittel, für die ein BG-Rezept vom Hautarzt vorliegt. Darunter fallen zum Beispiel Medizinprodukte der Klasse 2a mit der Kennzeichnung CE-0459, die in Kombination mit einem wirkstoffhaltigen Medikament nachweislich die Abheilung eines akuten Handekzems unterstützen und das Risiko einer erneuten Erkrankung senken.4 Bei Bedarf finanziert der Rentenversicherungsträger außerdem die Teilnahme an Hautschutzseminaren und Rehamaßnahmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. Pressestelle Heilsbachstr. 32, 53123 Bonn Telefon: (0228) 36791-0, Fax: (0228) 36791-90

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