Vor EP-Abstimmung am 22.10.2013: EU-Richtlinie für Wohnimmobilien-Kredite darf deutsche Festzinskultur nicht gefährden
(Frankfurt am Main) - Der Verband der Sparda-Banken e.V. warnt vor einem vorzeitigen Rückzahlungsrecht für Verbraucher durch die neue EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite. "Auf den ersten Blick erscheint ein solches Recht für den einzelnen Häuslebauer positiv. Die neuen Regeln haben aber negative Folgen für die Verbraucher insgesamt, weil sie langfristige Zinsbindungen und die damit verbundene Planbarkeit der Finanzierung deutlich verteuert", sagt Prof. Dr. Joachim Wuermeling, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Sparda-Banken e.V. "Für Deutschland könnte diese Regelung sogar das Ende der hierzulande geschätzten Festzinskultur bedeuten." Das Europäische Parlament stimmt in seiner Sitzung am 22. Oktober 2013 über die neue Richtlinie ab. Anschließend muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Wenn Kunden künftig einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, Immobilienkredite vorzeitig zurückzuzahlen, dann gehen den Banken Einnahmen verloren. Dieses Risiko müssen die Banken in ihre Kreditkonditionen einkalkulieren. Das bedeutet höhere Zinsbelastungen für alle Immobilienkreditnehmer. Längere Laufzeiten würden deutlich seltener angeboten. "Insbesondere im Hinblick auf einen möglichen mittelfristigen Zinsanstieg sind kurzfristige Zinsbindungen für die Verbraucher nachteilig, weil sie sich dann die niedrigen Zinsen nicht für einen langen Zeitraum sichern können", so Wuermeling.
Unter dem Wegfall langfristiger Finanzierungen würde zudem die Stabilität des deutschen Immobilienmarktes leiden. Der Zusammenbruch des Immobilienmarktes in den USA oder in europäischen Ländern wie Spanien oder England hängt eng mit deren Finanzierungskulturen zusammen. Kurzfristige Finanzierungen fördern die Blasenbildung. In Spanien wurden fast alle Immobilienkredite mit kurzen Laufzeiten beziehungsweise mit variabler Zinsbindung vergeben.
Wenn das Europäische Parlament bei dem Recht zur vorzeitigen Rückzahlung bleibt, solle die neue Bundesregierung zumindest die Spielräume bei der Umsetzung nutzen, fordert Wuermeling. "Bei der Umsetzung ist Vorsicht geboten: Die Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung sollte das heutige Maß nicht überschreiten und eng auf Ausnahmefälle begrenzt bleiben - beispielsweise wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder sich scheiden lässt", so der Verbandsvorstand.
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