Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Vor der Wahl: Antworten der Bundestagsparteien zur Flutversicherung

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten (BdV) hat die Fraktionen aller im Bundestag vertretenen Parteien zur Forderung des Bundes der Versicherten nach einer Unwetterpflichtversicherung befragt und Antwort erhalten.

Die Antworten der Parteien fallen unterschiedlich ausweichend aus, nur die PDS positionierte sich deutlich. Durch Ihren Fraktionsvorsitzenden Roland Claus teilte sie dem BdV mit, die Ansicht des Verbraucherverbands zu teilen, daß es eine wichtige Aufgabe des Staats sei, dafür Sorge zu tragen, dass Bürger sich gerade auch in Risikogebieten gegen Elementarschäden versichern können. Eine Elementarschadenpflichtversicherung könne laut PDS „die zu erwartenden Entschädigungen kalkulierbar machen – dies können staatliche Soforthilfen und Entschädigungen nicht“ .

Die SPD-Fraktion schrieb dem Verbraucherverband lediglich, daß sie sich „in naher Zukunft intensiv mit der Frage auseinandersetzen und nach Lösungen suchen“ wolle.

Die CDU-Fraktion hält die Vorschläge des BdV zur „Pflichtversicherung oder gesetzlich geregelten Mindestschutz mit Kontrahierungszwang ...für mögliche Ausgangspunkte einer Diskussion“.

Für die FDP-Fraktion schrieb der stellv. FDP-Vorsitzende Rainer Brüderle nur „Abzuwägen ist auch, ob es eine Versicherungspflicht geben muss“. Eine abgeschlossene Meinung könne man von der FDP aber nicht erwarten.
Die ebenfalls angeschriebene Fraktion von Bündnis/Die Grünen antwortete gar nicht erst.

Trotz der meist ausweichenden Antworten ist BdV-Geschäftsführer Frank Braun nicht überrascht: „In Wahlkampfzeiten scheint es normal zu sein, keine Stellung einzunehmen. In dieser Frage, die der Bundeskanzler kurz nach der Flut als überragend wichtig bezeichnete, ist Ausweichen aber unverständlich. Gerade vor der Wahl haben die Wähler einen Anspruch auf Information, welche Partei sich für die Interessen der Wähler in welcher Form einsetzt“, meint Frank Braun.

Die Initialzündung für einen jedermann zugänglichen, kalkulierbaren Unwetterversicherungs-schutz müsse vom Gesetzgeber kommen. Würde bei jedem der insgesamt etwa 50 Mio. bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ein Unwetteraufschlag von nur 20 € jährlich erhoben, käme schon eine zu verteilende Summe von 1 Milliarde Euro zusammen, so der BdV. Staat und Verwaltung sollten ein Eigeninteresse an der privaten Vorsorge der Verbraucher haben. Die jetzt erforderlich gewordene Soforthilfe verschlänge ein Vielfaches dessen, was bei einer Pflichtversicherungslösung erforderlich wäre. Weil auch der Staat kein Geld drucken kann, müsse jeder Steuerzahler für die Versäumnisse von Politik und Wirtschaft zahlen – ob Flutopfer oder nicht. Wer so viel zahlt, sollte etwas dafür bekommen: Einen nachvollziehbaren, im Zweifel einklagbaren Versicherungsschutz gegen Unwetter.

Vgl. zum Thema auch BdV-Medienmitteilungen vom 14.08.2002 und 02.09.2002

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040 Telefax: 04193/94221

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