Von wegen Deregulierung und Bürokratieabbau: Ladenöffnungsgesetz ist Beispiel, wie man es nicht machen sollte
(Schwerin) - „Das heute (13. Juni 2007) im Landtag verabschiedete Ladenöffnungsgesetz ist eindeutig kein Beispiel für Freiheit, Flexibilität, Deregulierung und Bürokratieabbau, wie es in der Landtagsdebatte Glauben gemacht werden sollte“, erklärte Lothar Wilken von der Hauptgeschäftsführung der VUMV, am Rande der Landtagssitzung in Schwerin.
Zum einen werden die Bürger und Unternehmer in ihrer Freiheit, wann sie ein- und verkaufen wollen, weiterhin eingeschränkt, zum anderen strotzt das Gesetz nur so vor Bürokratie. Alleine 30 Ordnungswidrigkeiten werden festgeschrieben und mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt. Zudem sind der Gewerbeaufsicht Pläne für den Beschäftigteneinsatz vorzulegen.
„Das ist staatlich verordnetes Misstrauen gegen die Unternehmen und die Entmündigung der Beschäftigten, die mit ihren Arbeitnehmerorganisationen sehr wohl selber für ihre Rechte eintreten können.“
„Das ausgerechnet dieses Gesetz nicht zeitlich befristet ist, verdeutlicht den offenkundig geringen Stellenwert von Deregulierung und Bürokratieabbau in der Landesregierung und den Mehrheitsfraktionen“, so Wilken abschließend. „Es ist dringend erforderlich, dieses bürokratische Konstrukt nach drei Jahren auf Praxisnähe und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Aber das scheuen die Verursacher anscheinend.“
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