Von wegen 10 Prozent: Arzneimittelzuzahlung häufig höher / DGVP rät bereits jetzt zum systematischen Sammeln von Belegen
(Heppenheim) - Die künftigen Zuzahlungen zu Arzneimitteln in Höhe von 10 Prozent der Kosten, höchstens allerdings 10 Euro, mindestens 5 Euro, werden meist mehr als die mit der Gesundheitsreform beschlossenen 10 Prozent umfassen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) hin und empfiehlt den Patienten, sich bereits jetzt darauf einzustellen, Belege für Zuzahlungen systematisch und sorgfältig zu sammeln.
Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 50 Prozent, bei Kosten von 20 Euro 25 Prozent und erst dann, wenn ein Medikament 50 Euro kostet, beschränkt sich seine Zuzahlung auf 10 Prozent. Damit sind im Alltagsgeschäft die meisten Patienten mehr als 10 Prozent mit Zuzahlungen zu Medikamenten belastet, erläuterte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo. Für Medikamente, die über 100 Euro kosten, beträgt die Zuzahlung den Höchstbetrag von 10 Euro. Das ist doppelt so viel wie nach der noch in diesem Jahr geltenden Regelung.
Um sich vor übermäßiger Belastung durch Zuzahlung zu schützen, müssen Patienten mit Wirksamkeit der neuen Regelungen ab dem 1. Januar sorgfältig Belege sammeln, um sicher zu stellen, dass sie nicht mehr als 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens - bei chronisch Kranken 1 Prozent - bezahlen müssen.
Keinen Ersatz gibt es allerdings beim Kauf von Medikamenten, die nicht verschreibungspflichtig sind. Hier hat der Gesetzgeber den Patienten allein die Kosten aufgebürdet, sie werden nicht bei der Zuzahlungshöchstgrenze angerechnet, erläuterte Bahlo.
Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) informiert Interessenten über die neuen Zuzahlungsregelungen. Wer daran interessiert ist, kann sie mit einem frankierten Rückumschlag anfordern bei der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP), Postfach 12 41, 64630 Heppenheim.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V. (DGVP)
Lehrstr. 6, 64646 Heppenheim
Telefon: 06252/910744, Telefax: 06252/910745