Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Von Betriebsratsarbeit versteht der Beamtenbund nichts

(Berlin) - Die Kritik des Deutschen Beamtenbundes an der Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes zeigt nach Auffassung der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Ursula Engelen-Kefer, dass der Beamtenbund von Betriebsratsarbeit wenig bis keine Ahnung hat. Dass in dem neuen Gesetz das Verhältniswahlrecht (Listenwahl) beseitigt werde, diese Behauptung sei falsch, sagte Engelen-Kefer am Sonntag in Berlin. Wenn der Beamtenbund mit seiner unsachlichen Kritik die Unterstützung der CDU finde, dann spreche dies gegen die CDU, nicht für Richtigkeit der Position des Beamtenbundes.

Nach dem Regierungsentwurf sei es in allen Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten möglich, sowohl Mehrheits- als auch das Verhältniswahlrecht anzuwenden. Listenwahl bleibe also möglich. Lediglich bei der Besetzung von Ausschüssen und bei Freistellungen, die der Betriebsrat beschließe, werde dem bisherigen starren Listenproporz ein Riegel vorgeschoben. Diese Entscheidung sei zeitgemäß und sachgerecht. Kompetenz und Fachkunde der Personen müssten für die Ausschussarbeit der Betriebsräte und bei Freistellungen absoluten Vorrang haben. Es sei vernünftig, dass der Betriebsrat in Zukunft über seine Arbeitsweise und seine Personalentscheidungen selbst befinden könne.

Die Arbeit im Betriebsrat mit der Arbeit des Parlaments zu vergleichen, nannte Engelen-Kefer abwegig. Das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber entspreche in kaum einer Hinsicht dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. "Soviel Demokratie herrscht in der Arbeitswelt leider nirgendwo", meinte die Gewerkschafterin. Der Betriebsrat benötige ein hohes Maß an Geschlossenheit, um in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überhaupt Aussicht auf Erfolg zu haben.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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