Volksbegehren für Mindestlöhne verfassungswidrig / Handelsverband BAG verteidigt Tarifautonomie
(Berlin) - Der Plan des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), einen Mindestlohn durch ein Volksbegehren in Bayern einzuführen, ist nach Auffassung des Handelsverband BAG abwegig und von vorn herein zum Scheitern verurteilt.
Derzeit prüft der DGB Bayern, ob ein Volksbegehren für einen Mindestlohn in Bayern prinzipiell möglich ist. Unterstützt wird der Gewerkschaftsbund von der Linken im Bundestag. Solange in Deutschland bei der Gesetzgebung noch die Regeln des Grundgesetzes zu beachten sind, wird sich der Wunsch des Gewerkschaftsbundes nicht realisieren lassen, erläutert der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband BAG, Rolf Pangels, die Rechtslage. Nach Art. 74 GG gehört das Arbeitsrecht zu den Gegenständen der konkurrierenden Gesetzgebung. Weil der Bundesgesetzgeber bereits von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat, ist dieser Gegenstand für die Landesgesetzgebung gesperrt, stellt Pangels klar und ergänzt: Auch wenn der DGB sich jetzt freut, dass seine fragwürdigen Ideen die Unterstützung der Linken finden, ändert dies glücklicherweise an der eindeutigen verfassungsrechtlichen Lage nichts.
Der Handelsverband BAG hat als Tarifträgerverband den Anspruch, Mindestlöhne durch Tarifverträge zu regeln; gesetzliche Mindestlöhne werden abgelehnt, erläutert Pangels den Standpunkt des Verbandes. Wir halten die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie für ein sehr wertvolles Gut und können den Gewerkschaften nur raten, sie für kurzfristige vermeintliche Erfolge nicht leichtfertig über Bord zu werfen, appelliert Pangels an die Adresse des DGB.
Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V.
Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer
Friedrichstr. 60, 10117 Berlin
Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88
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