Pressemitteilung | k.A.

Völlig falscher Zeitpunkt für Tariferhöhung und -kündigung in der Gebäudereinigung

(Bonn) - Vor dem Hintergrund der heute (5. April 2006) in Frankfurt stattfindenden Tarifverhandlungen für die rund 850.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk steht für den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks der Erhalt des bestehenden Tarifvertragswerkes im Vordergrund.

Nur unter der Voraussetzung dieses allgemeinverbindlichen Tarifvertrags bietet sich die einmalige Gelegenheit, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufnahme des Gebäude­reiniger-Handwerks in das Entsendegesetz Wirkung entfalten kann. Die Arbeitgeberseite ist dazu bereit, sich den wirklich harten Kontrollen und Konsequenzen des Entsende­gesetzes zu unterwerfen. „Diese einmalige Chance, unser gesamtes Tarifwerk als Mindestlohn mit Unter­stützung des Bundesarbeitsministeriums zu verfestigen, darf mit einer Kündigung des Tarif­vertrags nicht aufs Spiel gesetzt werden“ so Geschäftsführer Johannes Bungart. Angesichts der aktuellen Landschaft konkurrierender Tarifverträge sehen wir zum momentanen Zeit­punkt darüber hinaus keinen Spielraum für Lohnerhöhungen:

Die Gewerkschaft ver.di hat beim Tarifvertrag öffentlicher Auftraggeber, einem der wesent­lichen Auftragssektoren des Gebäudereiniger-Handwerks, im vergangenen Jahr einer Absen­kung von 19 bis 35 Prozent des Tariflohns zugestimmt mit der erklärten Begründung, weite­res Outsourcing zu verhindern. In diesem Marktsegment liegen damit die Tariflöhne im Westen erstmals unterhalb denen des Gebäudereiniger-Handwerks.

Bei der Zeitarbeit liegen die Tariflöhne bei etwa 7 Euro und damit um rund 11 Prozent unter dem des Gebäudereiniger-Handwerks in den westlichen Bundesländern. Dieser Tarifvertrag wurde von der IG BAU mit unterzeichnet. Ebenfalls mit ihrer Zustimmung wurde eine zuvor bereits vereinbarte Lohnerhöhung zum 1. Januar 2006 vorläufig ausgesetzt. Durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften können mit diesem Tarifvertrag Angebote des Gebäudereini­ger-Handwerks auf dem Markt deutlich unterboten werden. Auch dies könnte durch das Entsendegesetz unterbunden werden.

Die Arbeitgeber Gesamtmetall diskutieren in ihren aktuellen Tarifverhandlungen zurzeit neue kostengünstigere Tarifverträge für Reinigungsarbeiten, um Auslagerungen dieser Dienstleistungen an Gebäudereinigungsbetriebe künftig zu verhindern.

Dies sind deutliche Zeichen, dass Kunden nicht bereit sind, höhere Preise zu akzeptieren. Zudem steht mit der geplanten Anhebung der Sozialversicherungsabgaben für geringfügig Beschäftigte von 25 auf 30 Prozent eine weitere erhebliche Kostensteigerung in der Gebäu­dereinigung bevor, die ausschließlich von Seiten der Arbeitgeber zu tragen ist. In der personalintensiven Gebäudereinigung, in der sich der Preis zu mehr als 80 Prozent aus Lohn- und Lohnnebenkosten zusammensetzt, eine kaum zu bewältigende Herausforderung.

Mit einer Kündigung des Tarifvertrages würde die IG BAU deshalb nicht nur die tarifvertragliche Absicherung der 850.000 Beschäftig­ten, sondern auch die Umsetzung der geplanten Ausweitung des Ent­sende­gesetzes auf die Gebäudereinigung riskieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Christine Sudhop, stellv. Geschäftsführerin Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: (0228) 917750, Telefax: (0228) 9177511

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