VÖB lehnt EU-Vorschläge zur Behandlung von Interbankenforderungen ab
(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat den Vorschlag der EU-Kommission abgelehnt, Interbankenkredite künftig in voller Höhe den Großkreditgrenzen zu unterwerfen. Nach geltender Rechtslage werden unterjährige Ausleihungen von Bank zu Bank gar nicht und längerfristige Ausleihungen nicht in vollem Umfang auf die Großkreditobergrenzen angerechnet.
VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos sagte hierzu heute in Berlin: Ziel der mit der EU-Großkreditrichtlinie von 1992 geschaffenen Privilegierung von Interbankenforderungen war die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Interbankengeldmarktes. Hierbei muss es bleiben. Die Finanzmarktkrise zeige die Auswirkungen eines nicht funktionierenden Interbankengeldmarktes in dramatischer Weise auf.
Der VÖB weist darauf hin, dass die Bundesregierung mit ihrem Finanzmarktstabilisierungsgesetz derzeit versuche, die Kreditvergabe innerhalb des Bankensystems wiederzubeleben. Das Vorhaben der EU-Kommission, Interbankenausleihungen zu verteuern und zu verkomplizieren, wirkt diesen Bemühungen diametral entgegen, sagte Boos. Er wirft der EU-Kommission vor, in einen gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise besonders sensiblen Markt einzugreifen, ohne zuvor eine belastbare Auswirkungsstudie durchgeführt zu haben. Dieser Schnellschuss werde die Liquiditätsversorgung der Institute nachhaltig belasten und Liquiditätskrisen verschärfen. Der Verband fordert daher die Beibehaltung der geltenden Regelung. Interbankenforderungen seien keinesfalls der Auslöser der Finanzmarktkrise gewesen und müssten daher von der Anrechnung auf die Großkreditobergrenzen ausgenommen bleiben. Zudem fordert der Verband einen Bestandschutz für alle vor einer möglichen Änderung der bestehenden Rechtslage begebenen Interbankenausleihungen.
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