Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB lehnt Bankenabgabe für Förderbanken ab / Abgabe nur auf Gewinn einer Bank / Kein nationaler Alleingang

(Frankfurt am Main) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat anlässlich seiner Halbjahrespressekonferenz in Frankfurt am Main die Erhebung einer Bankenabgabe von den Förderbanken des Bundes und der Länder abgelehnt. "Die Förderbanken haben einen gesetzlich klar umrissenen Auftrag, der ihre Tätigkeit auf Kernbereiche des Fördergeschäfts beschränkt. Sie unterscheiden sich damit fundamental von Geschäftsmodell und -tätigkeit der Universalbanken", sagte VÖB-Präsident Christian Brand. Die Förderbanken genießen in diesem Rahmen staatliche Gewährleistungen ihrer Eigentümer. Sie stellen, da sie durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung staatlich abgesichert sind, keinerlei Risiko für das Bankensystem dar. Schon von daher fallen sie aus dem Regelungsspektrum einer Bankenabgabe heraus.

Als Spezialkreditinstitute mit einem beschränkten, auf Gemeinnützigkeit ausgerichteten Geschäftszweck sind die Förderbanken institutionell steuerbefreit. Der Verband sieht die Einführung der Bankenabgabe somit im Widerspruch zur Steuerbefreiung der Förderbanken. Sie würde unmittelbar auf Haushaltsmittel der Bundesländer zugreifen. Dies würde gegen den Grundsatz der Finanzautonomie der Bundesländer verstoßen.

Die Einbeziehung der Förderbanken in die Bankenabgabe würde das ihnen zur Verfügung stehende Fördervolumen stark mindern. Sie könnten dann ihren gesetzlichen Förderauftrag nicht mehr im politisch gewünschten und ökonomisch notwendigen Umfang durchführen. Wichtige Programme zur Risikoentlastung von Unternehmen, zur Finanzierung von Kommunal-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen ebenso wie die Wohnungsbauförderung würden hierunter leiden. Dies würde letztlich der konjunkturellen Entwicklung Deutschlands schaden. Die Bundesländer als Eigentümer und "Auftraggeber" der Förderbanken können mit diesem Eingriff in ihre wirtschaftspolitische Gestaltungshoheit nicht einverstanden sein. Daher sollte auch mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren von einer Einbeziehung der Förderbanken abgesehen werden.

Die Förderbanken zu einer Bankenabgabe heranzuziehen, ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, da sie keinen Anteil an der Entstehung der Banken- und Finanzmarktkrise hatten. Im Gegenteil: Sie haben erheblich dazu beigetragen, die schlimmsten Folgen der Krise abzumildern und deren Übergreifen auf die Realwirtschaft weitgehend zu verhindern. Sie haben z. B. über Globaldarlehen und Eigenkapitalprogramme die Finanzierung der Unternehmen und des Mittelstandes sichergestellt. Und sie stellen aufgrund ihrer Geschäftsmodelle, ihres klaren gesetzlichen Auftrages und ihrer staatlichen Gewährleistungen auch für mögliche künftige Krisen keinerlei systemisches Risiko dar.

Abgabe nur auf Gewinn einer Bank
Infolge der Finanzmarktkrise durchlaufen derzeit zahlreiche Banken schwierige Restrukturierungsprozesse, die voraussichtlich noch einige Jahre andauern werden. Sie haben die letzten Geschäftsjahre mit teilweise erheblichen Verlusten abgeschlossen. In dieser Situation würde eine Bankenabgabe doppelt belastend wirken.

Durch die Erhebung einer Bankenabgabe erhöht sich bei Banken, die keine Gewinne ausweisen, der Verlust weiter. Damit wird die Bankenabgabe in ihr Gegenteil gewendet: Anstatt künftigen Schieflagen vorzubeugen, trägt sie dazu bei, die bei einzelnen Banken bestehenden Schwierigkeiten zu verschärfen. Dieser Aspekt sollte zumindest bei der Bemessung der Abgabe berücksichtigt werden. In der Konsequenz sollten Banken, die sich gegenwärtig in der Verlustzone befinden, z. B. durch die Möglichkeit der zeitweisen Aussetzung der Abgabe, so lange hiervon ausgenommen werden, bis sie wieder einen operativen Gewinn erwirtschaften.

Keine nationalen Alleingänge
Für den Fall der Einführung einer Bankenabgabe in Deutschland fordert der VÖB vergleichbare Instrumente in allen wesentlichen Industriestaaten und insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anderenfalls droht eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil deutscher Banken und letztlich des Finanzstandortes Deutschland. Nationale Alleingänge in der Bankenregulierung sind gerade auch als Lehre aus der Finanzmarktkrise nicht angebracht.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat anlässlich seiner Halbjahrespressekonferenz in Frankfurt am Main die Erhebung einer Bankenabgabe von den Förderbanken des Bundes und der Länder abgelehnt. "Die Förderbanken haben einen gesetzlich klar umrissenen Auftrag, der ihre Tätigkeit auf Kernbereiche des Fördergeschäfts beschränkt. Sie unterscheiden sich damit fundamental von Geschäftsmodell und -tätigkeit der Universalbanken", sagte VÖB-Präsident Christian Brand. Die Förderbanken genießen in diesem Rahmen staatliche Gewährleistungen ihrer Eigentümer. Sie stellen, da sie durch Anstaltslast und Gewährträgerhaftung staatlich abgesichert sind, keinerlei Risiko für das Bankensystem dar. Schon von daher fallen sie aus dem Regelungsspektrum einer Bankenabgabe heraus.

Als Spezialkreditinstitute mit einem beschränkten, auf Gemeinnützigkeit ausgerichteten Geschäftszweck sind die Förderbanken institutionell steuerbefreit. Der Verband sieht die Einführung der Bankenabgabe somit im Widerspruch zur Steuerbefreiung der Förderbanken. Sie würde unmittelbar auf Haushaltsmittel der Bundesländer zugreifen. Dies würde gegen den Grundsatz der Finanzautonomie der Bundesländer verstoßen.

Die Einbeziehung der Förderbanken in die Bankenabgabe würde das ihnen zur Verfügung stehende Fördervolumen stark mindern. Sie könnten dann ihren gesetzlichen Förderauftrag nicht mehr im politisch gewünschten und ökonomisch notwendigen Umfang durchführen. Wichtige Programme zur Risikoentlastung von Unternehmen, zur Finanzierung von Kommunal-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen ebenso wie die Wohnungsbauförderung würden hierunter leiden. Dies würde letztlich der konjunkturellen Entwicklung Deutschlands schaden. Die Bundesländer als Eigentümer und "Auftraggeber" der Förderbanken können mit diesem Eingriff in ihre wirtschaftspolitische Gestaltungshoheit nicht einverstanden sein. Daher sollte auch mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren von einer Einbeziehung der Förderbanken abgesehen werden.

Die Förderbanken zu einer Bankenabgabe heranzuziehen, ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, da sie keinen Anteil an der Entstehung der Banken- und Finanzmarktkrise hatten. Im Gegenteil: Sie haben erheblich dazu beigetragen, die schlimmsten Folgen der Krise abzumildern und deren Übergreifen auf die Realwirtschaft weitgehend zu verhindern. Sie haben z. B. über Globaldarlehen und Eigenkapitalprogramme die Finanzierung der Unternehmen und des Mittelstandes sichergestellt. Und sie stellen aufgrund ihrer Geschäftsmodelle, ihres klaren gesetzlichen Auftrages und ihrer staatlichen Gewährleistungen auch für mögliche künftige Krisen keinerlei systemisches Risiko dar.

Abgabe nur auf Gewinn einer Bank
Infolge der Finanzmarktkrise durchlaufen derzeit zahlreiche Banken schwierige Restrukturierungsprozesse, die voraussichtlich noch einige Jahre andauern werden. Sie haben die letzten Geschäftsjahre mit teilweise erheblichen Verlusten abgeschlossen. In dieser Situation würde eine Bankenabgabe doppelt belastend wirken.

Durch die Erhebung einer Bankenabgabe erhöht sich bei Banken, die keine Gewinne ausweisen, der Verlust weiter. Damit wird die Bankenabgabe in ihr Gegenteil gewendet: Anstatt künftigen Schieflagen vorzubeugen, trägt sie dazu bei, die bei einzelnen Banken bestehenden Schwierigkeiten zu verschärfen. Dieser Aspekt sollte zumindest bei der Bemessung der Abgabe berücksichtigt werden. In der Konsequenz sollten Banken, die sich gegenwärtig in der Verlustzone befinden, z. B. durch die Möglichkeit der zeitweisen Aussetzung der Abgabe, so lange hiervon ausgenommen werden, bis sie wieder einen operativen Gewinn erwirtschaften.

Keine nationalen Alleingänge
Für den Fall der Einführung einer Bankenabgabe in Deutschland fordert der VÖB vergleichbare Instrumente in allen wesentlichen Industriestaaten und insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anderenfalls droht eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil deutscher Banken und letztlich des Finanzstandortes Deutschland. Nationale Alleingänge in der Bankenregulierung sind gerade auch als Lehre aus der Finanzmarktkrise nicht angebracht.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Dr. Stephan Rabe, Bereichsleiter, Presse und Kommunikation Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 81920, Telefax: (030) 8192222

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