Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB gegen weitere Lockerung des Bankgeheimnisses

(Berlin) - Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, wendet sich gegen Überlegungen aus der SPD-Bundestagsfraktion, zur Erfassung von Spekulationsgewinnen in Aktiengeschäften das Bankgeheimnis, das letztlich ein „Kundengeheimnis“ gegenüber der Bank ist, weiter zu lockern. Eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, der Finanzverwaltung umfassende Auskünfte über Kundendepots zu erteilen, würde, so der VÖB, zur massiven Verunsicherung und Abwanderung zahlreicher Kunden ins Ausland führen. Dies sei bereits im Zuge der Einführung der Zinsabschlagsteuer in Deutschland der Fall gewesen. Fraglich sei zudem, ob ein nationaler Alleingang angesichts internationaler Wertpapiermärkte die richtige Lösung sei. So könne der befürchteten Abwanderung von Kunden ins Ausland nur mit einer zumindest auf europäischer Ebene abgestimmten Lösung Einhalt geboten werden. Der Verband fordert, vor dem Rückgriff auf die „gesetzliche Keule“ über alternative Maßnahmen nachzudenken.

Die aktuelle Diskussion über eine weitere Lockerung des Bankgeheimnisses geht auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 16. Juli 2002 (IX R 62/99) zurück, die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Der BFH hält die auf freiwillige Angaben der Steuerpflichtigen fußende derzeitige Praxis für verfassungswidrig, da die Durchsetzung des Steueranspruchs wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt werde. Dies verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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