Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB fordert Harmonisierung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften

(Berlin) - In seinem am 18. April in Berlin vorgestellten Verbandsbericht 2001/2002 fordert der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die Harmonisierung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Mit der EU-Fair-Value-Richtlinie (FVRL) von September 2001 habe sich die Europäische Union der internationalen Entwicklung in der Rechnungslegung in einem gerade für Banken wichtigen Bereich bereits angepasst. Der Verband begrüßt das von der Richtlinie verfolgte Ziel, die internationale Akzeptanz der nach EU-Vorschriften erstellten Jahresabschlüsse zu verbessern.

Der Richtlinie zufolge sollen bestimmte Finanzinstrumente in der Bilanz nicht mehr mit den fortgeführten Anschaffungskosten, sondern mit dem Marktwert oder dem beizulegenden Zeitwert (sog. "Fair Value") angesetzt werden. Die Bilanzierung der Aktiva und Passiva mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelte damit nur noch als Ausnahmeregelung.

Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erforderlich

Der VÖB plädiert dafür, die Bewertung von bestimmten Finanzinstrumenten mit dem beizulegenden Zeitwert handelsrechtlich einheitlich für den Jahresabschluss und für den Konzernabschluss zu regeln. Es sei richtig, im Einzelabschluss und im Konzernabschluss nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zu verfahren. Zu klären sei nun unter Einbindung aller von den neuen Regeln Betroffenen, ob künftig handelsrechtliche und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften auch offiziell voneinander losgelöst erlassen werden müssen und damit das Ende des Maßgeblichkeitsprinzips der Handelsbilanz für die Steuerbilanz eingeläutet werde. In den vergangenen Jahren habe der Gesetzgeber wiederholt die Auswirkungen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften auf die Steuerbilanz aufgeweicht. Als Beispiel hierfür nennt der VÖB die steuerliche Behandlung der so genannten Drohverlustrückstellungen.

Der Verband plädiert dafür, die steuerlichen Bewertungsvorschriften dem Grunde und der Höhe nach langfristig betrachtet selbständig zu regeln. Die Abkoppelung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz sei der Abkoppelung des handelsrechtlichen Einzelabschlusses von dem handelsrechtlichen Konzernabschluss vorzuziehen. Mit der nationalen Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie bestehe für den Einzelabschluss die Gefahr, dass der Fiskus einen nach bisherigem Verständnis nicht realisierten Zeitwertgewinn als rechtlich zulässig interpretiere und ungeachtet einer denkbaren Ausschüttungssperre bei Kapitalgesellschaften auch besteuere. Der Verband fordert das Bundesministerium der Finanzen dazu auf, die vom Deutschen Standardisierungsrat (DSR) vorgeschlagene und von allen Unternehmen auch in Zukunft gewünschte einheitliche Bilanzierung und Bewertung in Einzel- und Konzernabschluss umzusetzen.


Big-Bang für die Konzernrechnungslegung

Die Fair-Value-Richtlinie müsse bis zum 1. Januar 2004 in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Angesichts der Rechnungslegungsstrategie der EU, ab 2005 die Rechnungslegung nach den International Accounting Standards (IAS) für bestimmte Gesellschaften verpflichtend einzuführen, fordert der VÖB, die Umsetzungsfrist für die Richtlinie auf 2005 zu verschieben. Die Anwendung der Richtlinie vor dem 1. Januar 2005 sollte aber auf freiwilliger Basis möglich sein. Ohne die bestehende Richtlinie zu ändern oder zu ergänzen, könnten EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischer Rat ein diesbezügliches Interpretations- und Auslegungsschreiben formulieren. Ein solches Vorgehen komme vor allem Unternehmen entgegen, die ihr Rechnungswesen zur Zeit auf IAS umstellen. Gleichzeitig unterstreiche es die Kompetenz der EU-Kommission auf dem Gebiet der Rechnungslegung.

Der VÖB fordert, auf Grundlage des Vorschlags des DSR zur nationalen Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie eine tiefgreifende Diskussion über die Zukunft des Maßgeblichkeitsprinzips. Bis zum 1. Januar 2005 müsse zudem geklärt sein, ob es den Unternehmen in Deutschland erlaubt wird, im Einzel- und Konzernabschluss einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach IAS anzuwenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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