Pressemitteilung | Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB)

VÖB findet Verhalten des IASC kleinkariert

(Berlin) – Der VÖB kritisiert die Vorgehensweise des International Accounting Standards Board (IASB), den jüngst im Internet veröffentlichten Standardentwurf „Improvements to International Accounting Standards“ bis zum 24. Mai 2002 ausschließlich einem eingeschränkten Adressatenkreis und gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Erst danach sei der Standardentwurf für die interessierte Öffentlichkeit kostenlos verfügbar. Der VÖB hält dies angesichts der praktischen Bedeutung des neuen Standardentwurfs sowie der ohnehin kurzen Konsultationsphase hierzu für unangemessen. „Das Verhalten des IASB ist kleinkariert und einem international renommierten Standardsetzer unwürdig“, sagte Lothar Jerzembek, Bereichsleiter Bilanzen des VÖB, heute in Berlin.

Mit seinem neuesten Standardentwurf zur Überarbeitung von zwölf International Accounting Standards (IAS) reagiert das IASB auf Änderungswünsche insbesondere der internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), der Europäischen Kommission und aus Unternehmenskreisen. Hierbei sollen einige Standards völlig neu aufbereitet, andere in geänderter Fassung veröffentlicht werden.

Der VÖB sieht durch diesen und einen weiteren, für Ende Mai 2002 angekündigten Standardentwurf zu IAS 32 und IAS 39, in den kommenden Monaten eine extrem hohe Belastung auf die Bereiche Rechnungswesen, Controlling und Steuern in Banken und Unternehmen in Deutschland zukommen. Im Rahmen der IAS-Rechnungslegungsstrategie der Europäischen Union ab 2005 und der Umsetzung der EU-Fair-Value-Richtlinie in nationales Recht ab 2004 müssten sich, so der VÖB, alle kapitalmarktorientierten Unternehmen mit den neuen Standards detailliert auseinandersetzen.

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den 404-seitigen Standardentwurf zur Überarbeitung von zwölf International Accounting Standards (IAS) auf seiner Internet-Seite (www.iasc.org.uk) bekannt gegeben und hierzu eine viermonatige Konsultationsfrist eingeräumt. Der weitere, für Ende Mai 2002 angekündigte Standardentwurf des IASC zur Überarbeitung der Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente, IAS 32 und IAS 39, wird ebenfalls rund 300 Seiten umfassen

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) Lennéstr. 17 10785 Berlin Telefon: 030/81920 Telefax: 030/8192222

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