Pressemitteilung | k.A.

VKU zur Verabschiedung des NAP: Positive Anreize zum Bau kommunaler Kraftwerke / Benachteiligungen von Bestandsanlagen

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem über 130 vom Emissionshandel betroffene Stadtwerke organisiert sind, bewertet den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Allokationsplan 2008 – 2010 (NAP II) differenziert. Neben Anreizwirkungen für kommunale Kraftwerksbauer werden auch Benachteiligungen der Energiewirtschaft konstatiert.

„Erfreulich sei“, unterstrich Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des VKU, „dass die Bundesregierung für die kommende Handelsperiode Anreize zum Bau von Kraftwerken durch die kommunalen Energieunternehmen biete“. Insbesondere die geplante Zuteilung von Zertifikaten an neue, effiziente Anlagen könne dazu beitragen, dass mit den geplanten Investitionen von Stadtwerken der Anteil der kommunalwirtschaftlichen Eigenerzeugung in Deutschland zunehmen könne.

Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) erhalten - wie vom VKU im NAP-Beratungsverfahren angeregt - einen Standardauslastungsfaktor von 7.500 Stunden p.a. und werden dadurch mit Kohlekraftwerken gleichgestellt. Damit werde auch der Erkenntnis gefolgt, dass der Einsatz dieser Anlagen in der Grundlastversorgung wirtschaftlich und unter Umweltgesichtspunkten sinnvoll ist.

„Nicht nachvollziehbar sei allerdings“, kritisierte der stv. VKU-Hauptgeschäftsführer, „dass den Bestandsanlagen der Energiewirtschaft im Vergleich zu denjenigen in der Industrie erheblich anspruchsvollere Reduzierungsvorgaben auferlegt werden. Die Verantwortung für die Einlösung der Klimaschutzverpflichtungen dürfe nicht einseitig der Energiewirtschaft aufgebürdet werden.“

Es werde anerkannt, dass auch neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) für die öffentliche Fernwärme in der Regel ausreichend ausgestattet werden sollen. Für diese umweltverträglichen Kraftwerke wird ein Standardauslastungsfaktor von 6.000 Stunden festgesetzt.

Ungünstig wird sich nach Meinung des Verbandes allerdings für die Betreiber bereits bestehender KWK-Anlagen der Wegfall von bisherigen Wahlmöglichkeiten auswirken. Damit müssten auch KWK-Anlagen zukünftig einer spürbaren Minderungsverpflichtung nachkommen und fehlende Zertifikate zukaufen.

Als eine wichtige Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens bewertet Wübbels zusätzlich die vorgesehene 100%ige Ausstattung mit Zertifikaten für Kleinemittenten bis 25.000 t/a sowie die geplanten Erleichterungen für diese Anlagenbetreiber bei der Antragstellung und beim Monitoring.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Bundesgeschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Pressesprecher Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

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