VKU zur Rücknahme des Entwurfs des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes
(Berlin) - Zur gestrigen Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass der Entwurf des Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes zurückgenommen wurde, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:
"Die Rücknahme des Gesetzentwurfes durch das Bundeswirtschaftsministerium verwundert uns sehr. Die Intention des Gesetzentwurfes ist grundsätzlich richtig und entspricht der 2016 getroffenen Grundsatzentscheidung. Sicher: Es gab bei einigen Aspekten im Gesetzentwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf. Das haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich gemacht. Kritik im Rahmen der Verbändebeteiligung darf jetzt aber nicht dazu führen, dass längst gefällte Grundsatzentscheidungen wieder in Frage gestellt werden. Wirtschaft braucht Vertrauen und Verlässlichkeit. Die grundsätzliche Entscheidung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen wurde bereits 2016 gefällt und ist geltende Rechtslage.
Darüber hinaus ist das Instrument der sogenannten Spitzenglättung vor allem auch im Sinne der Verbraucher. Klar ist, dass die Netze für die Energiewende weiter erheblich ausgebaut werden müssen. Es ist jedoch volkswirtschaftlich ineffizient, das Netz für jede mögliche Spitzensituation auszubauen. Dies würde zu erheblichen Steigerungen der Netzentgelte für die Stromkunden führen. Nicht zuletzt ermöglicht gerade das Instrument der Spitzenglättung den schnellen Anschluss von Elektrofahrzeugen an die Niederspannungsnetze. Daher ist die Richtung des Gesetzentwurfs richtig."
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