Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

VKU zur Neuregelung der Netzentgelte für Strom- und Gasnetze

(Berlin) - Rund zwei Wochen nach Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zur Neuregelung der Netznutzungsentgelte haben sich Vertreter der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Branchenvertretern zu einem Austausch über darin vorgeschlagene Regelungen getroffen. Der Verband kommunaler Unternehmer hat an der Auftaktveranstaltung teilgenommen. Bis zum 16. Februar können Stellungnahmen abgegeben werden.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

"Das Eckpunktepapier ist eine gute Basis für die geplante Neuregelung der Netzentgelte. Darin ist deutlich erkennbar, dass die Bundesnetzagentur die Entgeltregulierung zügiger, einfacher und unbürokratischer gestalten will, was wir sehr begrüßen. Dass Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller berücksichtigt werden sollen, ist grundsätzlich das richtige Signal. Die beabsichtigte Verkürzung der Regulierungsperioden bewerten wir aber durchaus kritisch - durch die engere Taktung entsteht zusätzlicher Aufwand und es kann zu einer Verschärfung der Effizienzvorgaben kommen.

Das Eckpunktepapier sieht für die Dauer einer kompletten Regulierungsperiode einheitliche Eigenkapital-Zinssätze für Neu- und Bestandsanlagen vor. Gut so, das macht Investitionen attraktiver und sorgt für Planungssicherheit. Gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Netze sind entscheidend für das Gelingen der Energiewende.

Auch die Vorschläge für die Gasverteilnetze sind praxisnah und sinnvoll, weil sie mehr Entwicklungsvarianten als bislang berücksichtigen: Teile des Erdgasnetzes werden künftig für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Wärmeplanung werden sie umgerüstet, zu Speichern oder spätestens ab 2045 stillgelegt.

Es ist gut, dass beim Gas angesichts möglicher Stilllegungen und Umwidmungen von Netzen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden sollen. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. Für beide Punkte hatte sich der VKU seit langem stark gemacht.

Nicht alle Vorschläge stoßen auf unsere Zustimmung. Das Konzept der Nettosubstanzerhaltung und eine Abschaffung der kalkulatorischen Gewerbesteuer, kritisieren wir. Der VKU wird sich an der umfassenden Konsultation beteiligen."

Zum Eckpunktepapier: www.bundesnetzagentur.de/gbk

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle Alexander Hauk, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

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