VKU zur Kapitalverzinsung für Strom- und Gasnetzbetreiber: Investitionen müssen sich rechnen
(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) verlangt eine deutliche Anhebung der Eigenkapitalzinssätze für die Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen. Er stützt sich dabei auf ein Gutachten des Beratungsunternehmens KEMA Consulting. Auf Basis einer weltweit angewandten, kapitalmarktorientierten Methodik kommt das Beratungsunternehmen zu dem Ergebnis, dass ein nominaler Eigenkapitalzinssatz von 12,45 Prozent bei Strom- und von 13,19 Prozent bei Gasnetzen angemessen ist. Bislang haben die Regulierungsbehörden eine nominale Eigenkapitalverzinsung von 7,9 Prozent bei Strom und 9,2 Prozent bei Gas zugestanden. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck weist auf die große Bedeutung einer solchen Festlegung hin: In den nächsten Jahren gibt es einen hohen Investitionsbedarf zum Ausbau der Verteilnetze, um dezentrale Erzeugungsanlagen anzuschließen. Damit das dafür notwendige Kapital auch zur Verfügung steht, brauchen wir eine angemessene, das heißt marktorientierte Verzinsung.
Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur, die Kapitalverzinsung für die Anreizregulierung, die ab Anfang 2009 gelten soll, festzulegen. Sie gilt dann für die gesamte erste, fünf Jahre umfassende Regulierungsperiode. Die zulässige Verzinsung bestimmt maßgeblich die zulässigen Ausgangskosten zu Beginn der Regulierungsperiode und ist damit eine Hauptkomponente in der Ableitung der zulässigen Erlöse für die Netzbetreiber. Es wird erwartet, dass die Regulierungsbehörde ihre Vorstellungen zu einer adäquaten Kapitalverzinsung in nächster Zeit publik machen wird. Bis zum Monat Juli sollen die Zinssätze feststehen.
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