VKU zur Ausgestaltung der Anreizregulierung durch Bundesnetzagentur / Kurth geht Schritt in die richtige Richtung
(Berlin) - Wie die Bundesnetzagentur heute (7. Juli 2008) auf einer Pressekonferenz mitteilte, will sie die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber von ursprünglich vorgeschlagenen 7,82 Prozent auf 9,29 Prozent anheben. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), bezeichnete dies als eine wichtige Korrektur, durch die sich die Bedingungen für den Erhalt der Investitionsfähigkeit der kommunalen Strom- und Gasnetzbetreiber erheblich verbesserten. Die Bundesnetzagentur hat eingesehen, dass die von uns geforderte Berücksichtigung der Körperschaftssteuer absolut sachgerecht ist, meinte Reck. Ich freue mich, dass Herr Kurth dieses Mal dem besseren Argument eine Chance gegeben hat und seine Behörde bei dieser wichtigen Festlegung einen Schritt in die richtige Richtung gegangen ist. Schließlich verfährt sie bei der Telekommunikation genauso. Kritisch beurteilt der VKU nach wie vor, dass die Regulierungsbehörde an einem einheitlichen Zinssatz für Strom- und Gasnetze festhält. Aufgrund der Konkurrenz mit anderen Heizenergien müssten die Anschluss- und Auslastungsrisiken für Gasnetzbetreiber höher bewertet werden.
Der VKU-Hauptgeschäftsführer wandte sich gegen die Bewertung des Gesamtpakets der Anreizregulierung als ein wenig ehrgeiziges Fitnessprogramm für die Netzbetreiber. Herr Kurth unterschlägt, dass die Kostenregulierung bereits zu Entgeltkürzungen von 20 Prozent bis 30 Prozent geführt hat und die kommunalen Unternehmen damit bereits vor dem Beginn der Anreizregulierung zu einem Effizienz-Marathon gestartet sind.
Zur Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes hatte der VKU ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das auf der Basis der von der Bundesnetzagentur angewandten Methodik zu deutlich höheren Zinssätzen gekommen war.
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