Pressemitteilung | k.A.

VKU zum scheitern des Umweltgesetzbuches: Wasser- und Naturschutzrecht jetzt trotzdem angehen!

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen bedauert das gestern (1. Februar 2009) verkündete Scheitern des UGB außerordentlich. "Damit wurde die Chance vertan, das Umweltrecht und vor allem auch das Wasserrecht bundesweit zu vereinfachen und zu vereinheitlichen", sagte der Präsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, Oberbürgermeister Stephan Weil in einer ersten Reaktion. Der Großen Koalition ist es nicht gelungen, ihr zentrales Projekt in der Umweltpolitik umzusetzen. Das Gesetzbuch hätte zu einer Verfahrenvereinfachung und Entbürokratisierung geführt. Dies wäre nicht nur der kommunalen Wasserwirtschaft und Kraftwerksprojekten kommunaler Energieversorger zugute gekommen. Vor allem aber wäre es durch das integrierte Planungsverfahren zu einem Abbau von Bürokratie und einer heute notwendigen Beschleunigung von Investitionsvorhaben gekommen.

Vor diesem Hintergrund begrüßte der Hauptgeschäftsführer des VKU, Hans-Joachim Reck, die heutige (2. Februar 2009) Ankündigung des Bundesumweltministers, das Wasser- und Naturschutzrecht als eigenständige Gesetzesvorhaben schnell auf den Weg zu bringen. "Nur durch ein zügiges Verfahren kann jetzt noch eine Zersplitterung des Rechts verhindert werden", sagte Reck. Der Bund hat durch die Föderalismusreform Vollkompetenz im Bereich Wasserhaushalt und Naturschutz erhalten. Wenn er diese Kompetenz nicht bis Ende 2009 ausfüllt, können die Länder eigene Regelungen erlassen. Negative Auswirkungen auf Investitionen im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung und Neubau von Kraftwerken müssen verhindert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Geschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

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