Pressemitteilung | k.A.

VKU zum EU-Reformvertrag: Kommunen bekommen bei der Daseinsvorsorge mehr Gestaltungsfreiheit

(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den von den EU-Staats- und Regierungschefs in Lissabon angenommenen EU-Reformvertrag. In einem Zusatzprotokoll zur Daseinsvorsorge ist festgehalten, dass die Städte und Gemeinden bei der Ausgestaltung und Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge mehr Freiheiten haben. Außerdem wird die kommunale Selbstverwaltung ausdrücklich im Reformvertrag verankert. „Zum ersten Mal wird die wichtige Rolle und die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei den Leistungen der Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht festgeschrieben. Das stärkt die Rechtsposition der Städte und Gemeinden und ihrer kommunalen Unternehmen ganz erheblich“, betonte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge gehören zum Beispiel die Wasserversorgung, die Abwasser- und Abfallentsorgung. Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof müssten diese Vorgaben zukünftig beachten. „Konkret muss das daher heißen“, so Reck weiter, „dass zum Beispiel die kommunale Zusammenarbeit nicht durch eine Ausweitung des europäischen Vergaberechts behindert werden darf. Auch für die Kooperation mit der Privatwirtschaft im Rahmen von Private-Public-Partnerships müssen praxistaugliche Regelungen gefunden werden.“

Zwiespältig bewertet der VKU, dass Brüssel ermächtigt wird, Näheres zur Daseinsvorsorge in einer Verordnung zu regeln. Die auf der kommunalen Ebene gewonnene Organisations- und Entscheidungsfreiheit dürfe nicht wieder beschränkt werden, warnt Reck. Eine Verordnung könne aber dafür genutzt werden, den Anwendungsbereich des europäischen Wettbewerbsrechts verbindlich und für die Entscheidungsträger in der Kommunalwirtschaft vor Ort nachvollziehbar auszugestalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Bundesgeschäftsstelle Wolfgang Prangenberg, Leiter, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Brohler Str. 13, 50968 Köln Telefon: (0221) 3770333, Telefax: (0221) 3770266

NEWS TEILEN: