VKU zum EU-Gipfeltreffen / Erst geltende Wettbewerbsregeln umsetzen Keine eigentumsrechtliche Entflechtung/Klimaschutzziele verbindlich festlegen
(Berlin) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) teilt die Auffassung der EU-Kommission und der Bundesregierung, dass beim Klimaschutz dringend gehandelt werden muss. "Die CO2-Minderungsziele müssen mittel- bis langfristig festgelegt werden, um Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten", forderte VKU-Präsident Gerhard Widder im Vorfeld des EU-Gipfeltreffens. Er betonte, dass die Stadtwerke bereit seien, ihren Beitrag zu den von der Kommission hervorgehobenen Zielen Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit zu leisten. Kritik übte Widder jedoch an den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Herstellung des Energiebinnenmarktes: "Wir haben grundsätzlich kein Verständnis dafür, dass die Kommission bereits weitere regulatorische Eingriffe plant, ohne überhaupt die Wirkung der jetzt geltenden Vorgaben abzuwarten." Die durch die Beschleunigungsrichtlinien von 2003 vorgeschriebenen Maßnahmen zur Regulierung und Entflechtung werden derzeit erst und mit unterschiedlichem Tempo in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Vor allem wendet sich der VKU gegen die Forderung der Kommission nach einer eigentumsrechtlichen Entflechtung der Netze. "Die jetzt geltenden Entflechtungsvorschriften sind völlig ausreichend, um Transparenz herzustellen und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten, - jedenfalls auf der Verteilnetzebene. Ein eigentumsrechtliches Unbundling für Verteilnetzbetreiber würde nur zu dem Ergebnis führen, dass die Konzentration weiter zunimmt", so Widder. Der VKU weist darauf hin, dass die Kommission bislang überhaupt nicht belegt hat, dass die eigentumsrechtliche Entflechtung die gewünschten Wettbewerbserfolge bringt. Auch gebe es kein europäisches Land, in dem ein gesetzlich vorgeschriebenes eigentumsrechtliches Unbundling auch für Verteilnetzbetreiber gelte.
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